Snowbird AG – Dividendenbekanntmachung

Snowbird AG
Köln
ISIN DE000A1PHEL8
Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 20. Juli 2015 hat beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 605.769,39 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von jeweils EUR 0,25 auf 1.547.334 dividendenberechtigte Stückaktien, insgesamt EUR 386.833,50.

Der verbleibende Betrag von EUR 218.935,89 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividende wird am 21. Juli 2015 grundsätzlich nach Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375%) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die depotführenden Banken auf den bei der Clearstream Banking AG unterhaltenen Girosammelbestand ausgezahlt. Effektive Aktienurkunden sind nicht ausgegeben. Zahlstelle unserer Gesellschaft ist die
BNP PARIBAS Securities Services S.C.A.
Zweigniederlassung Frankfurt am Main
Europa-Allee 12
60327 Frankfurt am Main

Bei inländischen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (sowie ggf. Kirchensteuer), wenn sie ihrer inländischen Depotbank rechtzeitig eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder zum Teil für Aktionäre, die ihrer inländischen Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgezehrt ist.

Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag (sowie ggf. Kirchensteuer) für private Kapitalerträge grundsätzlich als abgegolten (Einführung der sogenannten Abgeltungsteuer zum 01. Januar 2009). Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen beim Bundesamt für Finanzen gestellt werden.

Köln, im Juli 2015

Snowbird AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.