WEBERHOF AG – Hauptversammlung 2015

WEBERHOF AKTIENGESELLSCHAFT
Mülheim an der Ruhr
– Wertpapierkennnummer A0LFLP –
– ISIN DE000A0LFLP9 –

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am 31.08.2015 um 12.00 Uhr im
Schützenhaus Remscheid
Schützenplatz 1
42853 Remscheid,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrates
2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2014 zu beschließen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Vergütung von € 1.000 (in Worten Euro eintausend), der Vorsitzende erhält das Doppelte.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind die Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 24.08.2015 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse

WEBERHOF AG
Sellberg 8
42579 Heiligenhaus
E-Mail: info@weberhof-ag.de

bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen.

Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 10.08.2015 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 24.08.2015 (24.00 Uhr) zugehen.

Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien frei verfügen.

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf, ihr Nachweis oder der Nachweis der Bevollmächtigung und des Widerrufs der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären in Sinne von § 126 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

WEBERHOF AG
Sellberg 8
42579 Heiligenhaus
E-Mail: info@weberhof-ag.de

Bis zum Ablauf des 16.08.2015 unter der vorstehenden Adresse ordnungsgemäß eingegangene mitteilungspflichtige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.weberhof-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene Anträge werden für eine Veröffentlichung nicht berücksichtigt.

Unterlagen

Der Jahresabschluss 2014 mit dem Anhang und der Bericht des Aufsichtsrates können während der üblichen Geschäftszeiten in unserem Büro Sellberg 8, 42579 Heiligenhaus eingesehen werden.

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen an den Vorstand richten möchten, können diese Fragen selbstverständlich schon vor der Hauptversammlung schriftlich oder an die E-Mail-Adresse info@weberhof-ag.de ankündigen. Dies wird eine schnelle Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung erleichtern.

Heiligenhaus, im Juli 2015

WEBERHOF AG

– Der Vorstand –

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