Dürener Bauverein Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der
Dürener Bauverein Aktiengesellschaft
am Donnerstag, den 27. August 2015 – 10.00 Uhr –
im Sitzungszimmer der Geschäftsstelle, Grüngürtel 31, 52351 Düren.

Tagesordnung
1.

Vorlage und Erläuterung des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 664.114,72 wie folgt zu verwenden:
a)

Ausschüttung einer Dividende von 4 %, bezogen auf das Grundkapital in Höhe von EUR 230.081,35, also insgesamt EUR 9.203,25.
b)

Einstellung in Gewinnrücklage: EUR 654.911,47.
3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die GFC Graßmann Felser Consulting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Heinrich-Heine-Str. 13, 52349 Düren, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.

Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Dürener Bauverein Aktiengesellschaft, Grüngürtel 31, 52351 Düren, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen in Kopie überlassen:

der Jahresabschluss der Dürener Bauverein Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2014,

der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014,

der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014,

der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Anträge von Aktionären

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126, 127 AktG sind auf dem Postwege oder mittels Telefax an folgende Adresse zu senden:

Dürener Bauverein Aktiengesellschaft
Grüngürtel 31
52351 Düren
Telefax Nr.: 02421/390970

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG werden wir unverzüglich allen Aktionären zugänglich machen. Dabei werden die bis zum Mittwoch, den 12. August 2015, 24.00 Uhr, bei der oben benannten Adresse, bzw. per Telefax eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unverzüglich allen Aktionären zugänglich machen.

Düren, im Juli 2015

Der Vorstand

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