a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung – Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Einziehungsrecht

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlagenverwaltung

Frankfurt am Main

– ISIN DE0007228009 (WKN 722 800) –

Bekanntmachung nach § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1
Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Einziehungsrecht



Die ordentliche Hauptversammlung der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlagenverwaltung hat am 21. Juli 2015 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 20. Juli 2020 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Zudem hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verschiedenen Zwecken zu verwenden. Die beschlossenen Ermächtigungen gelten nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 10. Juni 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichen Punkt 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlagenverwaltung.

 

Frankfurt, im Juli 2015

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlagenverwaltung

Der Vorstand

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