plenum Aktiengesellschaft – Bekanntmachung über die Kapitalherabsetzung in ordentlicher Form gemäß §§ 222 ff. AktG

plenum Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

– ISIN DE000A12UM22 –

Bekanntmachung über die Kapitalherabsetzung in ordentlicher Form gemäß §§ 222 ff. AktG



Die ordentliche Hauptversammlung der plenum AG, Frankfurt am Main, („Gesellschaft“) hat am 16. Juli 2015 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 4.849.790,00, eingeteilt in 4.849.790 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, um EUR 3.879.832,00 auf EUR 969.958,00, eingeteilt in 969.958 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, herabzusetzen.

Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 5 : 1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils fünf auf den Namen lautende Stückaktien zu einer auf den Namen lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 3.879.832,00 zum Zwecke der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage.

Die Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wurden am 26.07.2015 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und sind damit wirksam geworden; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam herabgesetzt.

Am 07.08.2015 abends nach Börsenschluss werden die 4.849.790 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 5:1 zusammengelegt. Für je fünf alte Aktien (ISIN DE000A12UM22) erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie (ISIN DE000A161Z44) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Die konvertierten Aktien sind ab dem 01.01.2015 gewinnberechtigt.

Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN DE000A1610U0) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wurde in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der plenum AG bleibt unverändert.

Die Preisfeststellung für die 969.958 aus der Kapitalherabsetzung resultierenden konvertierten Aktien mit der geänderten ISIN DE000A161Z44 im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 10.08.2015 aufgenommen.

 

Frankfurt am Main, im August 2015

plenum Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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