LTA Technologie AG – Einladung zur 11. ordentlichen Hauptversammlung

LTA Technologie AG

Wiesbaden

Einladung zur elften, ordentlichen Hauptversammlung der
LTA Technologie AG, Wiesbaden

Freitag, den 11. September 2015, 17:15 Uhr,

ins Ristorante

Pane e Vino
Tennenloher Str. 29
91058 Erlangen
http://www.paneevino-erlangen.de/

Hauptversammlung des Geschäftsjahres 2013/2014

Vorbemerkungen zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wird bei der Versammlung zur Einsichtnahme ausliegen und Ihnen in elektronischer Form per E-Mail vorab ausgehändigt.

Vorbemerkungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Gemäß § 17 der Satzung der LTA Technologie AG sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Auf eine gesetzte Anmeldefrist wird verzichtet, so dass eingetragene Aktionäre auch ohne vorherige Anmeldung an der Hauptversammlung teilnehmen dürfen.

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses über das abgelaufene Geschäftsjahr 2013/2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrates und des Vorstandes.

2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014

3. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/2014

4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015

5. Sonstiges z.B. Diskussion oder Fragerunde

II: AUSGESTALTUNG MIT BESCHLUSSFORMULIERUNGEN

TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses über das abgelaufene Geschäftsjahr 2013/2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrates und des Vorstandes

TOP 2:
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013/2014
Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 3:
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/2014
Die Verwaltung schlägt vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015
Die Verwaltung schlägt vor, auf die Wahl eines Abschlussprüfers zu verzichten. Begründung: Die LTA Technologie AG erfüllt derzeit die Voraussetzung einer kleinen Aktiengesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Eine Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses besteht damit nicht.

III. TEILNAHMEBEDINGUNGEN:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013/2014 und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung bei der Gesellschaft im Aktionärsbuch eingetragen sind. Anmeldungen zur Hauptversammlung können per Fax an 09131 9959052 an die Aktionärsbetreuung, per E-Mail an: info@lta-technologie.com oder auf dem Briefweg erfolgen.

Für eine Teilnahme an der Abstimmung ist es erforderlich, dass die Vollmachten zu Veranstaltungsbeginn im Original vorliegen! Sollten Sie eine dritte Person bevollmächtigen genügt es, das Original der bevollmächtigten Person mitzugeben. Denken Sie bitte auch daran, dass Sie sich an der Zugangskontrolle zur Hauptversammlung mit einem Personalausweis/Reisepass legitimieren müssen. Dasselbe gilt für die von Ihnen bevollmächtigte Person.

IV. GEGENANTRÄGE/WAHLVORSCHLÄGE

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind an die folgende Anschrift zu richten:

LTA Technologie AG, Aktionärsbetreuung
Pechweiherstr. 4, 91056 Erlangen
oder per E-Mail an: info@lta-technologie.com

Rechtzeitig eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge werden den Aktionären per E-Mail zugänglich gemacht. Aktionäre, die keine E-Mail-Adresse angegeben haben, werden auf dem Briefpostweg informiert.

 

Wiesbaden, 05.08.2015

LTA Technologie AG

Der Vorstand

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