UmweltBank Aktiengesellschaft – Einladung zur Hauptversammlung

UmweltBank Aktiengesellschaft

Nürnberg

WKN: 557 080/ISIN DE0005570808/

Einladung zur Hauptversammlung

Die Hauptversammlung vom 25. Juni 2015 hat – nachdem der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014, der Gewinnverwendungsvorschlag, der Lagebericht des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht des Umweltrats für das Geschäftsjahr 2014 vorgelegt und im gesetzlich erforderlichen Umfang erläutert und alle Fragen vollständig und umfassend beantwortet wurden – die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns) und 3 (Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014) beschlossen.

Aufgrund einer technischen Störung musste die Versammlung vorzeitig abgebrochen werden, so dass zu den weiteren Tagesordnungspunkten keine Beschlüsse gefasst werden konnten. Die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 sind mittlerweile bestandskräftig, die Dividende in Höhe von 1,30 Euro je Aktie wurde am 7. August 2015 ausgeschüttet.

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre daher zu einer weiteren Hauptversammlung der UmweltBank Aktiengesellschaft, Nürnberg, am Freitag, den 25. September 2015, 14.15 Uhr im kleinen Saal der Meistersingerhalle Nürnberg, Münchener Straße 19, 90478 Nürnberg, ein. Abgestimmt werden die von der Hauptversammlung am 25. Juni 2015 noch nicht beschlossenen Tagesordnungspunkte.

Tagesordnung

1. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

2. Wahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der UmweltBank Aktiengesellschaft besteht nach § 10 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit den §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die reguläre Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder Dr. Irene Schöne, Günther Hofmann und Heinrich Klotz endet satzungsgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet somit mit der Hauptversammlung am 25. September 2015, in der über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschlossen wird.

Frau Dr. Irene Schöne steht für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,

• Frau Edda Schröder, Frankfurt am Main, Geschäftsführerin der Invest in Visions GmbH

neu in den Aufsichtsrat zu wählen und

• Herrn Heinrich Klotz, Aschaffenburg, Notar

und

• Herrn Günther Hofmann, Bad Mergentheim, Unternehmensberater und Geschäftsführer der PayCenter GmbH

wieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung gilt die Wahl für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.

Frau Edda Schröder ist Mitglied im Aufsichtsrat der Performance IMC Vermögensverwaltung AG, Mannheim, Herr Klotz und Herr Hofmann sind jeweils nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

3. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Nürnberg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

4. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG

Da die von der Hauptversammlung am 25. Juni 2010 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG mit Ablauf des 24. Juni 2015 ausgelaufen ist, soll diese neu erteilt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG ermächtigt, bis zum 24. September 2020 zum Zwecke des Wertpapierhandels eigene Aktien zu erwerben und zu veräußern. Der Bestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien darf am Ende eines jeden Tages 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Schlusskurs an der Heimatbörse (Wertpapierbörse München) am Börsentag vor dem jeweiligen Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Weitere Angaben zur Einberufung

Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens Freitag, 18. September 2015, 24.00 Uhr, unter nachfolgender Adresse bei der Gesellschaft angemeldet haben:

UmweltBank Aktiengesellschaft
Laufertorgraben 6
90489 Nürnberg
Fax: 0911 / 53 08 – 149
E-Mail: wertpapier@umweltbank.de

Der Anteilsbesitz ist durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts in Textform – abgefasst in deutscher oder englischer Sprache – nachzuweisen. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Freitag, den 4. September 2015, 00.00 Uhr, zu beziehen.

Für die Anmeldung zur Hauptversammlung nutzen Sie bitte das Ihnen von Ihrem depotführenden Kreditinstitut übersandte Formular zur Eintrittskartenbestellung und senden dieses an Ihr depotführendes Institut zurück. Dieses wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die UmweltBank vornehmen.

Stimmrechtsvertretung

Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. § 135 AktG bleibt unberührt. Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären oder anderen der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Daneben bieten wir unseren Aktionärinnen und Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten sind in Textform zu erteilen. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, werden gebeten, hierzu das Vollmachtsformular zu verwenden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskartenbestellung bzw. der Eintrittskarte zugesandt wird.

Die Erteilung der Vollmacht und der Weisungen müssen der Gesellschaft in Textform postalisch, per Telefax oder per E-Mail zugehen unter:

UmweltBank Aktiengesellschaft
Laufertorgraben 6
90489 Nürnberg
Fax: 0911 / 53 08 – 149
E-Mail: wertpapier@umweltbank.de

Zur organisatorischen Erleichterung wird bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter um Übermittlung der Vollmachten und Weisungen nach Möglichkeit bis zum 24. September 2015 (eingehend) gebeten. Vollmachts-/Weisungsformulare stellen wir unseren Aktionären zur Verfügung; die Formulare können unter der angegebenen Adresse bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären und Aktionärsvertretern an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der Stimmrechtsvertretung eine fristgerechte Anmeldung bis zum 18. September 2015 unter Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich ist. Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Information auf der Internetseite der Gesellschaft

Von der Einberufung an werden die den Aktionären zugänglich zu machenden Dokumente auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.umweltbank.de unter der Rubrik „Investor Relations“ und sodann unter dem Unterpunkt „Hauptversammlungen“ zur Verfügung gestellt.

 

Nürnberg, im August 2015

UmweltBank Aktiengesellschaft, Nürnberg

Der Vorstand

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