adesso AG – Mitteilung gem. § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

adesso AG

Dortmund

ISIN DE000A0Z23Q5
Wertpapierkennnummer A0Z23Q

Mitteilung gem. § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der adesso AG hat am 2. Juni 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juni 2020 eigene Aktien in Höhe von bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben und zu den unter lit. d) aa) – gg) dieses Beschlusses genannten Zwecken zu verwenden. Ein Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien der Gesellschaft wird insofern ausgeschlossen, als diese Aktien gem. den Ermächtigungen in lit. d) aa) – ff) verwendet werden. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können gem. lit. d) gg) mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ist dem per Bundesanzeiger am 21. April 2015 veröffentlichten Beschlussvorschlag zu entnehmen.

Darüber hinaus hat die Hauptversammlung am 2. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Aktien (Stückaktien) bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juni 2015 bis zum 15. Dezember 2019 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie durch Ausübung von Optionen entstehen, am Gewinn teil.

Unter Tagesordnungspunkt 8 hat die Hauptversammlung am 2. Juni 2015 weiter eine Anpassung des bestehenden bedingten Kapitals I (gem. Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juli 2006) und des bedingten Kapitals II (gem. Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2009) an die gegenwärtig noch ausübbaren ausstehenden Optionen beschlossen. Demnach wird das bedingte Kapital I ganz aufgehoben und das bedingte Kapital II entsprechend den gegenwärtig noch bestehenden Bezugsrechten hierauf teilweise aufgehoben sowie die Grundkapitalziffer entsprechend reduziert. Das bedingte Kapital II wird bei unveränderter Verwendung der neuen Aktien von EUR 387.957,00 auf EUR 49.700,00 herabgesetzt und in bedingtes Kapital 2009 umbenannt.

Einzelheiten sind dem per Bundesanzeiger am 21. April 2015 veröffentlichten Beschlussvorschlag zu entnehmen.

 

Dortmund, im August 2015

adesso AG

Der Vorstand

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