Covestro AG i.G.
Leverkusen
Bekanntmachungen nach § 20 Abs. 6 AktG
1. Die Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen (HRB 48248 – AG Köln), hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG, mehr als der vierte Teil der Aktien der neu gegründeten Covestro AG gehört.
2. Die Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen (HRB 48248 – AG Köln), hat uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG, eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 16 Abs. 1 AktG an der neu gegründeten Covestro AG gehört.
Leverkusen, den 20.8.2015
Covestro AG
Der Vorstand
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