RW Holding Aktiengesellschaft – Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

RW Holding Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Es ist beabsichtigt, die RW Finanzinvestorengesellschaft IV mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 71567) als übertragende Gesellschaft auf die RW Holding AG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 29121) als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen.

Demgemäß überträgt die RW Finanzinvestorengesellschaft IV mbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die RW Holding AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG).

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags wurde am 3. September 2015 aufgestellt und zum Handelsregister der RW Holding AG eingereicht.

Die gemäß §§ 62 Abs. 3 Satz 1, 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen am Sitz der RW Holding AG zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen, auf Verlangen auch elektronisch, erteilt.

Die RW Holding AG hält das gesamte Stammkapital der RW Finanzinvestorengesellschaft IV mbH.

Gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ist deshalb ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der RW Holding AG nicht erforderlich. Gemäß § 62 Abs. 2 UmwG haben die Aktionäre allerdings das Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Wird ein solches Einberufungsverlangen von Aktionären der RW Holding AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der RW Holding AG erreichen, gestellt, ist abweichend von § 62 Abs. 1 UmwG ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der RW Holding AG erforderlich. Die Aktionäre der RW Holding AG werden hiermit auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hingewiesen.

Das Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an die RW Holding AG, c/o BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf, E-Mail: info@rwholding.de zu richten.

 

Düsseldorf, 8. September 2015

RW Holding AG

Der Vorstand

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