SGL Carbon SE – Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

SGL CARBON SE

Wiesbaden

– ISIN DE0007235301 –

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
und Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

Der Vorstand der SGL Carbon SE („Gesellschaft“) hat am 9. September 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. April 2015 die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von EUR 167.000.000,00 mit einem Zinskupon von 3,5% p.a. und einer regulären Laufzeit bis zum 30. September 2020 beschlossen.

Die Wandelschuldverschreibungen wurden am 14. September 2015 ausgegeben. Die Wandelschuldverschreibungen können, vorbehaltlich einer Anpassung des Wandlungspreises gemäß den Anleihebedingungen, zu einem Wandlungspreis von aktuell EUR 18,6451 je Aktie gewandelt werden.

Die Wandelschuldverschreibungen wurden ausschließlich an institutionelle Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Südafrika und Japan in einer Mindeststückelung von EUR 100.000,00 angeboten. Der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen liegt das Bedingte Kapital 2015 gemäß § 3 Abs. 11 der Satzung der Gesellschaft zugrunde. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft, die Wandelschuldverschreibungen zu zeichnen, wurde ausgeschlossen.

Die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sowie der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung wurden beim Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden (HRB 23960) hinterlegt.

 

Wiesbaden, im September 2015

Der Vorstand

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