SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT – Aufsichtsrat

WEIZER ELECTRONIC AG

Schramberg

Bekanntmachung gemäß § 8 DrittelbG

Für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Christoph Schweizer, sollte für seine verbleibende Amtszeit bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2016 ein Ersatzmitglied bestellt werden. Da gemäß § 101 Abs. 3 Satz 3 AktG ein Ersatzmitglied des Aufsichtsrats nur gleichzeitig mit dem betreffenden Aufsichtsratsmitglied bestellt werden kann, hatte Herr Christoph Schweizer mit Schreiben vom 11. März 2015 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats fristgerecht mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.07.2015 niedergelegt.

Die Hauptversammlung am 03.07.2015 hat Herrn Christoph Schweizer daher erneut und bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft gewählt.

Gleichzeitig hat die Hauptversammlung am 03.07.2015 Herrn Dr. Stephan Zizala zum Ersatzmitglied für Herrn Christoph Schweizer gewählt. Herr Dr. Zizala wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn Herr Christoph Schweizer vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Das Amt des Ersatzmitglieds erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit des weggefallenen Aufsichtsratsmitglieds.

 

Schramberg, im September 2015

Der Vorstand

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