ACON Actienbank AG – Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

ACON Actienbank AG

München

Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

Hiermit gibt die ACON Actienbank AG gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG bekannt:

Ein Aktionär hat gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. August 2015 zu Punkt 9 gefassten Beschluss über eine Sonderprüfung nach § 142 Absatz 1 AktG zu Rechtsgeschäften zwischen der ACON Actienbank AG und anderen Unternehmen der ACON Gruppe Anfechtungsklage erhoben.

Die Klage ist vor dem Landgericht München I, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 15824/15 anhängig.

Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.

 

München, im Oktober 2015

ACON Actienbank AG

Der Vorstand

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