MDB AG – Einladung zur Hauptversammlung

MDB AG in Abwicklung

München

ISIN: DE0006583107
ISIN: DE0008164328

Korrektur der Einladung zur Hauptversammlung

Unter den Tagesordnungspunkten 5, 6, 7 und 8 wurde das Datum der Schlussbilanz bzw. des Endes des Rumpf-Abwicklungs-
geschäftsjahres von 30. September 2015 auf 2. Oktober 2015 berichtigt.

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

19. November 2015, um 10:30 Uhr,

in der Clubetage im Münchner Künstlerhaus,
Lenbachplatz 8, 80333 München,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des geprüften Jahresabschlusses für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2014 mit Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats sowie Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2014 durch die Hauptversammlung

Die vorgenannten Unterlagen können vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenfrei eine Abschrift der Unterlagen versandt.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den geprüften Jahresabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2014 festzustellen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2014

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2014

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Geschäftsführungsmaßnahme nach § 119 Abs. 2 AktG „Zustimmung zu einem Verzicht auf eine Schadenersatzforderung und Beendigung eines Rechtsstreits“

Die frühere Enkelgesellschaft der MDB AG in Abwicklung, die Chéne de l´Orne SAS, macht Schadenersatzansprüche gegen den damaligen Abschlussprüfer Ernst & Young Audit SAS, Frankreich, über € 933.467,00 incl. Zinsen geltend. Der Schaden stammt nach Ansicht der Klägerin aus Fehlbuchungen. Strafrechtliche Ermittlungen gegen die möglichen Täter sind eingeleitet. Das Zivilverfahren wurde im Jahr 2010 ausgesetzt bis bestimmte Erkenntnisse aus dem Strafverfahren vorliegen. Das eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren dauert aber noch an. Im Zuge der Veräußerung der früheren Enkelgesellschaft Chéne de l´Orne SAS hat sich seinerzeit die MDB France das Recht auf die Nettoerträge (nach Steuern und Kosten) aus dem Verfahren gegen Ernst & Young Audit SAS, Frankreich, gesichert. Im Gegenzug verpflichtete sich die MDB France bei negativem Ausgang des Rechtsstreits zur Begleichung eventueller gegen Chéne de l´Orne SAS gerichtete Ansprüche oder Kosten. Diese Rechtsposition der MDB France wurde zwischenzeitlich auf die MDB AG in Abwicklung übertragen. Die Erfolgsaussichten dieser Klage sind unsicher.

Nachdem die Weiterführung der Abwicklung pro Jahr ca. € 80.000,00 kostet, die Erfolgsaussichten der anhängigen Klage aber unsicher sind, schlagen Abwicklung und Aufsichtsrat vor, auf die Forderung zu verzichten und den Rechtsstreit zu beenden.

Der Abwickler legt mit Zustimmung des Aufsichtsrats folgende Geschäftsführungsmaßnahme der Hauptversammlung nach § 119 Abs. 2 AktG zur Beschlussfassung vor:

„Die Hauptversammlung stimmt dem Verzicht auf die weitere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Ernst & Young Audit SAS, Frankreich, und der Beendigung des anhängigen Rechtsstreits zu.“

5.

Vorlage der geprüften Schlussbilanz zum 2. Oktober 2015 sowie Beschlussfassung über die Feststellung der geprüften Schlussbilanz durch die Hauptversammlung

Die vorgenannte Unterlage kann vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenfrei eine Abschrift der Unterlage versandt. Die Schlussbilanz zum 2. Oktober 2015 ist bereits unter der Bedingung aufgestellt und geprüft worden, dass die Hauptversammlung dem unter TOP 4 vorgeschlagenen Verzicht auf die Schadenersatzforderung gegen Ernst & Young Audit SAS, Frankreich, zustimmt.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die geprüfte Schlussbilanz zum 2. Oktober 2015 festzustellen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 2. Oktober 2015

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 2. Oktober 2015 Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 2. Oktober 2015

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 2. Oktober 2015 Entlastung zu erteilen.

8.

Vorlage und Feststellung der Schlussrechnung

Die vorgenannte Unterlage kann vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenfrei eine Abschrift der Unterlage versandt.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, vorbehaltlich der Feststellung der Schlussbilanz zum 2. Oktober 2015 unter TOP 5 die Schlussrechnung festzustellen.

9.

Beschlussfassung über die Aufbewahrung der Bücher und Schriften der Gesellschaft

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Bücher und Schriften der Gesellschaft – vorbehaltlich der Genehmigung durch das Gericht – beim Abwickler für die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

1.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Gemäß § 14 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist vor der Hauptversammlung durch Vorlage eines besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes anmelden. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform (§ 126 b BGB) und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigstens Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den Beginn des 29. Oktober 2015, 0.00 Uhr, zu beziehen. Er ist durch Bestätigung des depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist, also bis zum Ablauf des 12. November 2015, 24.00 Uhr, an die folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugegangen sein:

MDB AG in Abwicklung
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

2.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. § 135 Aktiengesetz bleibt unberührt.

Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter www.mdb-ag.com unter „Investor Relations“ und „Jahreshauptversammlung“ zum Download zur Verfügung.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

MDB AG in Abwicklung
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 655
E-Mail: mdb@better-orange.de

Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie der Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich.

Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter www.mdb-ag.com unter „Investor Relations“ und „Jahreshauptversammlung“ zum Download zur Verfügung.

Die Vollmacht mit den Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 18. November 2015 bei der oben genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein.

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

3.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

MDB AG in Abwicklung
Hauptversammlung
Ainmillerstraße 22, Rückgebäude
80801 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 666
E-Mail: info@mdb-ag.com

Wir werden zugänglich zu machende Anträge, die uns bis 4. November 2015, 24.00 Uhr, zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.mdb-ag.com unter „Investor Relations“ und „Jahreshauptversammlung“ veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

München, im Oktober 2015

MDB AG in Abwicklung

Der Abwickler

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