4 Free AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

4 Free AG

Hamburg

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

der 4 Free AG

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, den 19. November 2015, um 14:00 Uhr
in den Räumen der

4free AG
Süderstraße 77
20097 Hamburg

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

TOP 1 – Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstandes und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns jeweils für das Geschäftsjahr 2014
Der Vorstand legt der Hauptversammlung den Jahresabschluss mit Stichtag zum 31.12.2014 zur Feststellung im Beschlusswege vor.

TOP 2 – Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Vorstand für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 3 – Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 4 – Beschluss über die Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen den Bilanzgewinn in Höhe von 76.232,73 Euro auf die neue Rechnung vorzutragen.

TOP 5 – Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft
Die Gesellschaft hat ihren Sitz derzeit in 22359 Hamburg, Haselkamp 28.
Im November 2015 wird die Gesellschaft die im Geschäftsjahr 2015 neu angemieteten Geschäftsräume im Business-Center in Hamburgs City Süd beziehen.
Die neue Geschäftsanschrift lautet Süderstraße 77, 20097 Hamburg.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Sitz der Gesellschaft wird vom Haselkamp 28, 22359 Hamburg nach Süderstraße 77, 20097 Hamburg verlegt“

TOP 6 – Festlegung der Vergütung für den Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrates wie folgt zu beschließen:
Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält während seiner Amtszeit jährlich EUR 1.500,00. Die übrigen Mitglieder erhalten während ihrer Amtszeit jährlich jeweils EUR 750,00.

TOP 7 – Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages

Die Tochterunternehmung der 4free AG, Fondsvermittlung24 GmbH, hat mit der Fondsvermittlung24.de GB GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 137477) als beherrschendes Unternehmen seit dem 02.08.2012 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

Die 4free AG beabsichtigt nun als Organträgerin, mit ihrer Tochtergesellschaft der Fondsvermittlung24 GmbH einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag abzuschließen.

Dieser Vertrag wurde am 08.10.2015 finalisiert und bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft sowie der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des nachfolgend dargestellten Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zwischen der 4free AG und der Fondsvermittlung24 GmbH zuzustimmen.

Der Gewinnabführungsvertrag hat den folgenden Wortlaut:

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Zwischen der 4free AG, Haselkamp 28, 22359 Hamburg

(im Nachfolgenden „Organträger“ genannt)

und der Fondsvermittlung24.de GmbH, Süderstraße 77, 20097 Hamburg

(im Nachfolgenden „Organgesellschaft“ genannt)

wird der nachfolgende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen:

§ 1 Leitungsmacht

1)

Die Organgesellschaft unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft dem Organträger.

2)

Die Organgesellschaft ist verpflichtet, den Weisungen des Organträgers in jeder Hinsicht Folge zu leisten, soweit dem nicht zwingendes Gesellschafts-, Handels- oder Bilanzrecht entgegensteht. Die Änderung, Aufrechterhaltung oder Beendigung dieses Vertrages ist vom Weisungsrecht nicht umfasst.

3)

Der Organträger ist laufend über alle wesentlichen Angelegenheiten der Organgesellschaft und die Geschäftsentwicklung zu informieren. Die Organgesellschaft ist den Vertretungsorganen des Organträgers und deren Beauftragten über die Gesellschafterrechte hinaus zu umfassender Auskunft und zur Einsichtnahme in die Bücher und sonstigen Unterlagen der Gesellschaft verpflichtet.

4)

Die Führung der Geschäfte und die Vertretung der Organgesellschaft obliegen weiterhin der Organgesellschaft. Die rechtliche Selbstständigkeit beider Gesellschaften bleibt unberührt.

§ 2 Gewinnabführung

1)

Die Organgesellschaft ist verpflichtet, während der Vertragsdauer ihren ganzen Gewinn im Sinne der jeweils gültigen Fassung des § 301 AktG, also höchstens den ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, um den ggf. in die gesetzliche Rücklage einzustellenden Betrag und den nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrten Betrag, an den Organträger abzuführen. Die Gewinnabführung darf den sich aus § 301 AktG ergebenden Betrag nicht überschreiten. Sollte § 301 AktG künftig geändert werden, ist die jeweils gültige Fassung entsprechend anwendbar.

2)

Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung des Trägers Beträge aus dem Jahresüberschuss – mit Ausnahme gesetzlicher Rücklagen – nur insoweit in die Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen des Organträgers aufzulösen und zum Ausgleichen eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.

3)

Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Gewinnrücklagen sowie von Gewinnvorträgen ist als Gewinnabführung ausgeschlossen, soweit sie vor Inkrafttreten dieses Vertrages entstanden sind. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB ist generell als Gewinnabführung ausgeschlossen.

4)

Die Zulässigkeit von Auflösungen sowie Ausschüttungen oder Entnahmen aus den Gewinnrücklagen oder Kapitalrücklagen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

5)

Der Organträger kann eine Vorababführung von Gewinnen verlangen, wenn und soweit eine Vorabdividende gezahlt werden könnte.

§ 3 Verlustübernahme

1)

Der Organträger ist verpflichtet, einen während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag in entsprechender Anwendung von § 302 AktG in der jeweiligen gültigen Fassung auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.

2)

Auch die übrigen Absätze des § 302 AktG finden in der jeweils gültigen Fassung entsprechende Anwendung. Sollte § 302 AktG künftig geändert werden, ist die jeweils gültige Fassung entsprechend anwendbar.

§ 4 Fälligkeit

1)

Die Ansprüche auf Gewinnabführung (§ 2) entstehen mit Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses.

2)

Die Ansprüche auf Verlustausgleich (§ 3) entstehen jeweils zum Ablauf des Geschäftsjahres, für das sie festzustellen sind.

§ 5 Jahresabschluss der Organgesellschaft

(1)

Zur Durchführung der Ergebnisabführung bzw. Verlustübernahme hat die Organgesellschaft ihren Jahresabschluss, bevor er festgestellt wird, mit dem Organträger gemeinsam zu behandeln und die Abrechnung über Gewinne oder Verluste mit dem Organträger so durchzuführen, dass diese Abrechnung im Jahresabschluss bereits berücksichtigt ist.

(2)

Die Abrechnungen über Gewinn- oder Verlustanteile zwischen beiden Gesellschaften erfolgen mit Wertstellung zum Tag der Feststellung des Jahresabschlusses; für einen etwa auszugleichenden Verlust schuldet der Organträger ab dem Bilanzstichtag die gesetzlichen Zinsen.

§ 6 Wirksamkeit und Dauer

(1)

Dieser Vertrag wird erst mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft bzw. der Hauptversammlung des Organträgers und Eintragung im Handelsregister der Organgesellschaft wirksam und gilt in Bezug auf die Gewinnabführung und Verlustübernahme rückwirkend für die Zeit ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Eintragung erfolgt (d.h. bei einer voraussichtlich zeitnahen Eintragung gültig ab 1. Januar 2015).

(2)

Der Vertrag kann ordentlich zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ende des Geschäftsjahres der Organgesellschaft, das mindestens fünf Zeitjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahres endet, in dem der Vertrag wirksam wird. Wird er nicht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.

(3)

Im Falle der außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund durch einen Vertragsteil gilt dieser Vertrag für das Geschäftsjahr, in dessen Verlauf die außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, nicht mehr, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann. Als wichtiger Grund gilt insbesondere der Wegfall der zur Anerkennung der Organschaft steuerlich erforderlichen finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft in den Organträger durch

die Veräußerung von Anteilen an der Organgesellschaft im Wege des Verkaufs oder der Einbringung oder

die Verschmelzung, Spaltung oder Auflösung von Organträger oder Organgesellschaft.

(4)

Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist nach den für den Jahresabschluss der GmbH geltenden Bestimmungen eine Abgrenzungsbilanz für die GmbH auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung aufzustellen; für den Gewinn oder Verlust, der in dieser Abgrenzungsbilanz ausgewiesen wird, gelten § 2 und § 3 entsprechend.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1)

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch seine Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.

(2)

Die Beteiligten sind in einem derartigen Fall verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Ersatzregelung zu treffen, die dem mit der betroffenen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.

Die nachfolgenden Unterlagen sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Büroräumen der 4free AG zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur Einsichtnahme durch die Aktionärinnen und Aktionäre aus:

Finaler Entwurf des Gewinnabführungsvertrags zwischen der 4free AG als herrschendem Unternehmen und der Fondsvermittlung24.de GmbH als abhängiger Gesellschaft vom 8. Oktober 2015;

Jahresabschlüsse und Lageberichte der 4free AG für die letzten drei Geschäftsjahre;

Jahresabschlüsse der Fondsvermittlung24.de GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre;

TOP 8– Diverses

Auslagen von Unterlagen
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (4 Free AG, Haselkamp 28, 22359 Hamburg) liegen seit Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss sowie die Berichte des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) für das zum 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind oder in anderer geeigneter Weise nachweisen können, dass sie Inhaber von Aktien der Gesellschaft sind.

Jeder Aktionär kann sich gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung durch einen anderen Aktionär oder einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Stimmrechtsvertreter hat sich grundsätzlich durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zu legitimieren. Ist der Stimmrechtsvertreter gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person, die Aktionär der Gesellschaft ist, dann hat der gesetzliche Vertreter seine Stellung durch die Vorlage eines nicht älter als zwei Monate alten Registerauszuges nachzuweisen. Entsprechendes gilt, wenn der gesetzliche Vertreter einen Dritten bevollmächtigt, d. h. neben der schriftlich erteilten Vollmacht ist ein nicht älter als zwei Monate alter Registerauszug vorzulegen.

Diese Vollmacht kann auch auf elektronischem Weg per E-Mail an die folgende Mailadresse übersandt werden: info@4freeag.de.

Anfragen und Gegenanträge

Für Anfragen hat die Gesellschaft eine Service-E-Mail-Adresse (info@4free-ag.de) sowie einen Faxanschluss (040-87099063) eingerichtet.

Gegenanträge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse schriftlich zu übersenden:

4 Free AG, Haselkamp 28, 22359 Hamburg

 

Hamburg, 05. Oktober 2015

4 Free AG

Der Vorstand

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