SYGNIS AG – Ausgabe neuer Aktien

SYGNIS AG

Heidelberg

ISIN DE000A1RFM03 / WKN A1RFM0

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG über die Ausgabe neuer Aktien

Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung war der Vorstand der SYGNIS AG ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis einschließlich 7. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 6.672.467,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

Der Vorstand ist ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Unter Ausnutzung des am 8. Juli 2015 von der ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen genehmigten Kapitals (eingetragen im Handelsregister der Gesellschaft am 14. Juli 2015) hat der Vorstand gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre wie folgt zu erhöhen:

• mit Beschluss vom 15. Juli 2015 und Ergänzungsbeschluss vom 27. Juli 2015 und Zustim-mung des Kapitalerhöhungsausschusses des Aufsichtsrats vom 28. Juli 2015 um bis zu EUR 75.000,00 durch Ausgabe von bis zu 75.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem Ausgabebetrag von EUR 2,95 je Aktie,

• mit Beschluss vom 23. Juli 2015 und Ergänzungsbeschluss vom 31. Juli 2015 und Zustim-mung des Kapitalerhöhungsausschusses des Aufsichtsrats vom 1. August 2015 um bis zu EUR 75.000,00 durch Ausgabe von bis zu 75.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem Ausgabebetrag von EUR 2,79 je Aktie,

• mit Beschluss vom 24. August 2015 und Ergänzungsbeschluss vom 1. September 2015 und Zustimmung des Kapitalerhöhungsausschusses des Aufsichtsrats vom 2. September 2015 um bis zu EUR 75.000,00 durch Ausgabe von bis zu 75.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem Ausgabebetrag von EUR 2,21 je Aktie,

• mit Beschluss vom 1. September 2015 und Ergänzungsbeschluss vom 9. September 2015 und Zustimmung des Kapitalerhöhungsausschusses des Aufsichtsrats vom 2. September 2015 und vom 17. September 2015 um bis zu EUR 75.000,00 durch Ausgabe von bis zu 75.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit ei-nem Ausgabebetrag von EUR 2,14 je Aktie,

• mit Beschluss vom 14. September 2015 und Ergänzungsbeschluss vom 22. September 2015 und Zustimmung des Kapitalerhöhungsausschusses des Aufsichtsrats vom 23. September 2015 um bis zu EUR 85.000,00 durch Ausgabe von bis zu 85.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem Ausgabebetrag von EUR 2,27 je Aktie,

• mit Beschluss vom 22. September 2015 und Ergänzungsbeschluss vom 30. September 2015 und Zustimmung des Kapitalerhöhungsausschusses des Aufsichtsrats vom 23. September 2015 und vom 30. September 2015 um bis zu EUR 6.465,00 durch Ausgabe von bis zu 6.465 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem Ausgabebetrag von EUR 2,19 je Aktie.

Die Anzahl der auszugebenden Aktien wurde zunächst festgesetzt auf

• 25.423 Stück mit Beschluss des Vorstands vom 15. Juli 2015 und Zustimmung des Kapitalerhöhungsausschusses des Aufsichtsrats vom 28. Juli 2015,

• 26.881 Stück mit Beschluss des Vorstands vom 23. Juli 2015 und Zustimmung des Kapitalerhöhungsausschusses des Aufsichtsrats vom 1. August 2015,

• 33.936 Stück mit Beschluss des Vorstands vom 24. August 2015 und Zustimmung des Kapitalerhöhungsausschusses des Aufsichtsrats vom 2. September 2015,

• 23.364 Stück mit Beschluss des Vorstands vom 1. September 2015 und Zustimmung des Kapitalerhöhungsausschusses des Aufsichtsrats vom 17. September 2015,

• 37.444 Stück mit Beschluss des Vorstands vom 14. September 2015 und Zustimmung des Kapitalerhöhungsausschusses des Aufsichtsrats vom 23. September 2015,

• 2.952 Stück mit Beschluss des Vorstands vom 22. September 2015 und Zustimmung des Kapitalerhöhungsausschusses des Aufsichtsrats vom 30. September 2015.

Dabei hat sich der Vorstand – mit Zustimmung des Kapitalerhöhungsausschusses des Aufsichtsrats – ausdrücklich vorbehalten, die Platzierung aus dieser Kapitalerhöhung weiter durchzuführen und daher gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt weitere Tranchen zum Handelsregister anzumelden.

Insgesamt wurde somit die Ausgabe von 150.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu einem Gesamtausgabebetrag von EUR 366.456,12 beschlossen. Das Bezugsrecht der Aktionäre war ausgeschlossen. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Die Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von EUR 150.000,00 durchgeführt.

Die Durchführung der Barkapitalerhöhung wurde am 16. November 2015 in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen.

Nach der teilweisen Ausschöpfung des genehmigten Kapitals beträgt dieses ausweislich der Handelsregistereintragung vom 16. November 2015 noch EUR 6.522.467,00.

Das Grundkapital der SYGNIS AG per 16. November 2015 beträgt damit EUR 13.344.934,00. und ist eingeteilt in 13.494.934 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 je Aktie.

 

Heidelberg, im Dezember 2015

SYGNIS AG

Der Vorstand

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