Sattler & Partner AG – Hauptversammlung 2016

Sattler & Partner AG

Schorndorf

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre
zu der am

Dienstag,
den 03. Mai 2016, 09:30 Uhr,

in der Barbara-Künkelin-Halle,
Künkelinstr. 33, 73614 Schorndorf,

stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung
ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Die vorgenannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Künkelinstraße 49, 73614 Schorndorf, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen erteilt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 376.800,03 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien und deren Einziehung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Der Vorstand wird bis zum 02.05.2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden.
Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71d und 71e des Aktiengesetzes zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen.
Der Erwerb der eigenen Aktien kann nur über die Börse im Freiverkehr erfolgen. Dabei darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie den Eröffnungskurs am Handelstag um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.
Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Diese Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen ausgenutzt werden.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Franz-Josef Lhomme, Wolfgang Lindner sowie Siegfried Stürner endet zum Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 entscheidet.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 5 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, welche von der Hauptversammlung zu wählen sind.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:

Franz-Josef Lhomme, Kaufmann, Übach-Palenberg

Wolfgang Lindner, Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Hofheim

Siegfried Stürner, kaufmännischer Geschäftsführer, Schorndorf

Teilnahmevoraussetzungen an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln:

Sattler & Partner AG, c/o Landesbank Baden-Württemberg, Abteilung 4035 H
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49-7 11-12 77 92 64
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen (12. April 2016, 00:00 Uhr) und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen (26. April 2016, 24:00 Uhr). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform.

Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, auch z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gem. § 127 AktG sind in Textform ausschließlich zu richten an die für die Anmeldung angegebene Anschrift. Der Stichtag ist hierbei der 19. April 2016, 24:00 Uhr.

 

Schorndorf, im März 2016

Der Vorstand

Andreas Sattler                              Bernd Müller

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