WohnRing AG Neustadt (Orla)
Neustadt an der Orla
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 22. Juli 2016, 15:00 Uhr
in 07806 Neustadt an der Orla
AugustinerSaal
Tagesordnung
1. |
Eröffnung durch den stellv. Vorsitzenden des Aufsichtsrates |
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2. |
Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer |
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3. |
Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2015 |
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4. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 |
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5. |
Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2015 |
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6. |
Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 321.309,96 € mit dem Verlustvortrag der Vorjahre zu verrechnen. |
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7. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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8. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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9. |
Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien Der Vorstand wird bis 31. Dezember 2017 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel zu erwerben. Der Erwerb darf nur anlässlich eines Verkaufsangebots von Aktionären erfolgen, und zwar zu einem Gegenwert von maximal 160,00 Euro je Stückaktie. Der Vorstand wird ermächtigt, diese erworbenen Aktien an Dritte mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu veräußern. |
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10. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96, 101 AktG und § 9 (2), (3) der Satzung der WohnRing AG zusammen und besteht aus sechs Personen. Gemäß § 9 (4) der Satzung der WohnRing AG wird je ein Vertreter von den beiden Hauptaktionärsgruppen in den Aufsichtsrat entsandt, so dass von der Hauptversammlung nur vier Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. Für die Aufsichtsratsmitglieder bestehen gemäß § 9 Abs. 3 c) und d) der Satzung bestimmte Qualifikationserfordernisse. Daneben gelten die Qualifikationserfordernisse, die sich aus dem AktG und dem BilMoG ergeben. Gemäß § 30 (3) AktG scheiden nach Ablauf der Hauptversammlung am 22.07.2016 aus dem Aufsichtsrat aus :
Als Kandidaten für die Wahlen zum Aufsichtsrat für eine Amtszeit bis zur Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, werden vom Aufsichtsrat vorgeschlagen:
Die Hauptversammlung ist nicht an die Wahlvorschläge gebunden. Gemäß § 9 (4) der Satzung der WohnRing AG werden in den Aufsichtsrat entsandt: Der Bürgermeister oder ein Beigeordneter der Stadt Neustadt an der Orla
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11. |
Wahl von Ersatzmitgliedern für den Aufsichtsrat |
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12. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 |
Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 sowie die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.
Gegenanträge:
Gegenanträge sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:
WohnRing AG Neustadt (Orla), Markt 13/14, 07806 Neustadt (Orla), |
Die Anträge nach § 126 AktG (allgemeine Anträge) und § 127 AktG (Wahlvorschläge von Aktionären) sind mit dem Namen des Aktionärs und einer Begründung zu versehen.
Neustadt (Orla), den 13. Juni 2016
WohnRing AG Neustadt (Orla)
Der Vorstand