Activa Resources AG – Hauptversammlung 2016

Activa Resources AG

Bad Homburg v.d.H.

ISIN DE0007471377

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2016

Die Aktionäre der Activa Resources AG werden zur ordentlichen Hauptversammlung unserer
Gesellschaft am Dienstag, den 30. August 2016, 15 Uhr, Einlass ab 14:30 Uhr
eingeladen.

Die Hauptversammlung findet statt im Maritim Hotel,
Ludwigstrasse 3, 61348 Bad Homburg vor der Höhe.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015, des Lageberichts und Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015

Die zuvor genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.activaresources.com im Bereich „Investor Relations“ zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre ausliegen. Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung, da der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss vom Aufsichtsrat bereits gebilligt und der Jahresabschluss damit festgestellt worden ist.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mittreu Revisions- und Treuhandgesellschaft m.b.H., Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Königstein im Taunus, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Hierzu reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 09. August 2016, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 23. August 2016, 24:00 Uhr, zugehen:

Activa Resources AG
c/o GFEI AG
Office Center Plaza
Mailänder Straße 2
30539 Hannover
Fax: +49 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise:

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmacht der Textform. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung andere Bestimmungen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Der Stimmrechtsvertreter kann schriftlich mit der den Aktionären zugesandten Eintrittskarte, die die Aktionäre bei ihren Depotbanken anfordern müssen, bevollmächtigt werden. Diese Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 29. August 2016, 24 Uhr, (Eingang bei der Gesellschaft) an die Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail an untenstehende Adresse zu senden. An andere Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich uneingeschränkt möglich.

Formulare zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter der Activa Resources AG können bei der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse angefordert werden bzw. stehen im Internet unter www.activaresources.com im Bereich „Investor Relations“ zum Abruf bereit.

Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.activaresources.com im Bereich „Investor Relations“ den Aktionären zugänglich gemacht, wenn sie unter Nachweis der Aktionärseigenschaft mit Begründung innerhalb der gesetzlichen Frist bei:

Activa Resources AG
Hessenring 107
61348 Bad Homburg v.d.Höhe
Fax-Nr.: 06172-4832353
E-Mail: lah@activaresources.com

eingegangen sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden ebenfalls unter dieser Internetadresse den Aktionären zugänglich gemacht.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 6.013.483 nennwertlose Stückaktien mit insgesamt 6.013.483 Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

 

Bad Homburg v.d.H., im Juli 2016

Activa Resources AG

Der Vorstand

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:

Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte GFEI AG:
Activa Resources AG, c/o GFEI AG, Office Center Plaza, Mailänder Straße 2, 30539 Hannover, Fax: 0511-47402319, E-Mail: hv@gfei.de

TAGS:
Comments are closed.