CS Realwerte Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

CS Realwerte Aktiengesellschaft

Wolfenbüttel

– WKN 543 040 und WKN A14 KER –

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre der CS Realwerte Aktiengesellschaft ein zu unserer

17. ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, dem 26. August 2016, um 10.00 Uhr
in unseren Geschäftsräumen 38302 Wolfenbüttel (OT Salzdahlum), Salzbergstr. 2.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Diese Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 38302 Wolfenbüttel, Salzbergstr. 2 zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.

2.

Beschlußfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 774.112,00 € wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von 60,00 € je Aktie auf 4.375 für das Geschäftsjahr 2015 gewinnanteilsberechtigte Stückaktien 262.500,00 €
Vortrag auf neue Rechnung 511.612,00 €
3.

Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlußfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlußfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Unter Aufhebung des restlichen noch bestehenden genehmigten Kapitals in Höhe von 4.736,– Euro gleich 37 Stückaktien wird der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 25.08.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Inhaber-Stückaktien gegen Bareinlagen um bis zu insgesamt 537.600,– Euro gleich 4.200 Stückaktien zu erhöhen und dabei auch das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluß des Bezugsrechtes der Aktionäre ist nur dann zulässig, wenn die zur Zeichnung der neuen Aktien zuzulassende natürliche oder juristische Person die Verpflichtung übernimmt, die neuen Aktien den übrigen Aktionären in Höhe des auf sie entfallenden Bezugsrechtes zu dem von ihr gezahlten Ausgabepreis zum Bezug anzubieten, soweit sie nicht gegebenenfalls selbst als Aktionärin mit ihren Altaktien bei gleichem Bezugsverhältnis bezugsberechtigt ist.

Der Vorstand wird mit Zustimmung des Aufsichtsrates ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Ausstattung der neuen Aktien festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 3 der Satzung (Grundkapital und Aktien) nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist neu zu fassen.

b)

Beschlußfassung über die Satzungsänderung

§ 3 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

(3) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 25.08.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Inhaber-Stückaktien gegen Bareinlagen um bis zu insgesamt 537.600,– Euro gleich 4.200 Stückaktien zu erhöhen und dabei auch das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluß des Bezugsrechtes der Aktionäre ist nur dann zulässig, wenn die zur Zeichnung der neuen Aktien zuzulassende natürliche oder juristische Person die Verpflichtung übernimmt, die neuen Aktien den übrigen Aktionären in Höhe des auf sie entfallenden Bezugsrechtes zu dem von ihr gezahlten Ausgabepreis zum Bezug anzubieten, soweit sie nicht gegebenenfalls selbst als Aktionärin mit ihren Altaktien bei gleichem Bezugsverhältnis bezugsberechtigt ist.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Ausstattung der neuen Aktien festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 3 der Satzung (Grundkapital und Aktien) nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist neu zu fassen.

Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 i.V. mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 5:

Bei der zur Beschlußfassung anstehenden Schaffung eines genehmigten Kapitals soll der Vorstand ermächtigt werden, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der vorgeschlagene Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts dient im Interesse von Gesellschaft und Aktionären der Erleichterung der Durchführung der Kapitalerhöhung, verbunden mit der Einsparung von Kosten, die beispielsweise durch eine unmittelbare Zeichnung der einzelnen Aktionäre entstehen würden. Materiell bleibt das Bezugsrecht dadurch gewahrt, daß sich die zur Zeichnung der Aktien zuzulassende natürliche oder juristische Person nach dem Kapitalerhöhungsbeschluß des Vorstandes verpflichten muss, die neuen Aktien den übrigen Aktionären so anzubieten, wie diese ohne den Ausschluß des Bezugsrechts insoweit bezugsberechtigt gewesen wären. Das gilt auch für den zu zahlenden Ausgabepreis.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind wir in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Die Angaben erläutern zusammenfassend und ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit die aus Sicht der Gesellschaft wesentlichen Teilnahmebedingungen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Dienstag, dem 23. August 2016 bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Bankhaus Gebr. Martin AG in Göppingen hinterlegt haben und bis zum Ende der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Zum Nachweis der rechtzeitigen Hinterlegung genügt eine von der Hinterlegungsstelle ausgestellte Stimmkarte. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am Mittwoch, dem 24. August 2016 bei der Gesellschaft einzureichen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 15 Abs. 5 Satz 2 der Satzung der Schriftform.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge gegen den Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

CS Realwerte Aktiengesellschaft
Vorstand
Salzbergstr. 2
38302 Wolfenbüttel
Telefax 05331-9755-55

Anderweitig adressierte oder nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.

 

Wolfenbüttel, im Juli 2016

Der Vorstand

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