
Infineon Technologies AG
Neubiberg
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie herzlich ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Infineon Technologies AG |
am Donnerstag, dem 16. Februar 2017, um 10.00 Uhr im ICM (Internationales Congress Center München), Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München.
I. |
Tagesordnung |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon Technologies AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. September 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet unter www.infineon.com/hauptversammlung veröffentlicht. Sie werden zudem in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom Vorstand und – was den Bericht des Aufsichtsrats angeht – vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert. Die Erklärung zur Unternehmensführung und der Corporate Governance-Bericht sind im Internet unter www.infineon.com/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung bzw. www.infineon.com/corporate-governance-bericht veröffentlicht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. |
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Infineon Technologies AG von EUR 249.188.083,98 in Höhe von EUR 247.868.083,98 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,22 je dividendenberechtigter Stückaktie und zur Einstellung des restlichen Betrags in Höhe von EUR 1.320.000,00 in andere Gewinnrücklagen zu verwenden. Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 6 Mio. eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten. Dieser wird jedoch unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,22 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsehen. Vor dem Hintergrund der Änderung des § 58 Abs. 4 Aktiengesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wird darauf hingewiesen, dass eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende erst am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag (21. Februar 2017) fällig und auch erst dann ausgezahlt wird. |
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts gemäß § 37w Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz für das Geschäftsjahr 2017 Auf Empfehlung des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts gemäß § 37w Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. |
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6. |
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Frau Prof. Dr. Doris Schmitt-Landsiedel ist mit Wirkung zum 8. November 2016 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden. Vor diesem Hintergrund ist die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 Aktiengesetz und nach §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Aktiengesetz muss er sich zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammensetzen. Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, da weder die Seite der Anteilseignervertreter noch die Seite der Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widersprochen hat. Daher müssen mindestens fünf Sitze im Aufsichtsrat jeweils von Frauen und Männern besetzt sein. Auch ohne Frau Prof. Dr. Schmitt-Landsiedel gehören dem Aufsichtsrat derzeit fünf Frauen an. Auf Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt der Aufsichtsrat vor, Frau Géraldine Picaud, Paris/Frankreich, Finanzvorstand der Essilor International S.A., Charenton-le-Pont/Frankreich, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 16. Februar 2017 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Dieser Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung. Zu Nr. 5.4.1 Absatz 5 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Frau Picaud und der Infineon Technologies AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der Infineon Technologies AG oder einem wesentlich an der Infineon Technologies AG beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen bestehen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Frau Picaud ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte und vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Einen Lebenslauf von Frau Picaud finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.infineon.com/hauptversammlung. |
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7. |
Zustimmung zum Abschluss des zwischen der Infineon Technologies AG und der Infineon Technologies Mantel 28 GmbH geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags Die Infineon Technologies AG („Infineon“) hat am 14. Dezember 2016 mit der Infineon Technologies Mantel 28 GmbH („Mantel 28 GmbH“) einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Infineon hält die Mantel 28 GmbH bereit, um gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ein operatives Geschäft (dazu können zum Beispiel Vermögenswerte, die zum Betrieb eines operativen Geschäfts erforderlich sind, ein Geschäftsbetrieb oder Beteiligungen an Unternehmen gehören) in die Mantel 28 GmbH einzubringen oder auf sie zu übertragen. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags werden Gewinne und Verluste der Mantel 28 GmbH Infineon handels- und steuerrechtlich zugerechnet. Der Vertrag hat im Wesentlichen den folgenden Inhalt:
Die Gesellschafterversammlung der Mantel 28 GmbH hat dem Vertrag am 15. Dezember 2016 in notarieller Form zugestimmt. Er bedarf zu seiner Wirksamkeit aber noch der Zustimmung der Hauptversammlung von Infineon und der Eintragung in das Handelsregister der Mantel 28 GmbH. Die Geschäftsanteile an der Mantel 28 GmbH werden zu 100% unmittelbar von Infineon gehalten. Infolge des Fehlens außenstehender Gesellschafter sind daher von Infineon weder Ausgleichszahlungen (§ 304 Aktiengesetz) zu leisten noch Abfindungen (§ 305 Aktiengesetz) zu gewähren. Aus dem gleichen Grund ist eine Prüfung des Vertrags durch einen Vertragsprüfer (§ 293 b Aktiengesetz) nicht erforderlich. Von dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind im Internet unter www.infineon.com/hauptversammlung folgende Unterlagen veröffentlicht:
Die vorstehend genannten Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zugänglich sein. Die Mantel 28 GmbH wurde erst am 24. November 2016 in das Handelsregister eingetragen. Für sie liegen noch keine Jahresabschlüsse und Lageberichte vor. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem am 14. Dezember 2016 zwischen der Infineon Technologies AG und der Infineon Technologies Mantel 28 GmbH geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zuzustimmen. |
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8. |
Zustimmung zum Abschluss des zwischen der Infineon Technologies AG und der Infineon Technologies Mantel 29 GmbH geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags Infineon hat am 14. Dezember 2016 mit der Infineon Technologies Mantel 29 GmbH („Mantel 29 GmbH“) einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag ist – bis auf die Bezeichnung der Vertragspartner – wortlautidentisch mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, der zwischen Infineon und der Infineon Technologies Mantel 28 GmbH geschlossen wurde. Zum Hintergrund des Vertragsschlusses und zu den wesentlichen Inhalten des Vertrags wird daher auf die Ausführungen unter Tagesordnungspunkt 7 verwiesen. Die Gesellschafterversammlung der Mantel 29 GmbH hat dem Vertrag am 15. Dezember 2016 in notarieller Form zugestimmt. Er bedarf zu seiner Wirksamkeit aber noch der Zustimmung der Hauptversammlung von Infineon und der Eintragung in das Handelsregister der Mantel 29 GmbH. Die Geschäftsanteile an der Mantel 29 GmbH werden zu 100% unmittelbar von Infineon gehalten. Infolge des Fehlens außenstehender Gesellschafter sind daher von Infineon weder Ausgleichszahlungen (§ 304 Aktiengesetz) zu leisten noch Abfindungen (§ 305 Aktiengesetz) zu gewähren. Aus dem gleichen Grund ist eine Prüfung des Vertrags durch einen Vertragsprüfer (§ 293 b Aktiengesetz) nicht erforderlich. Von dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind im Internet unter www.infineon.com/hauptversammlung folgende Unterlagen veröffentlicht:
Die vorstehend genannten Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zugänglich sein. Die Mantel 29 GmbH wurde erst am 24. November 2016 in das Handelsregister eingetragen. Für sie liegen noch keine Jahresabschlüsse und Lageberichte vor. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem am 14. Dezember 2016 zwischen der Infineon Technologies AG und der Infineon Technologies Mantel 29 GmbH geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zuzustimmen. |
II. |
Weitere Angaben und Hinweise |
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.268.080.766,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 1.134.040.383 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch 6 Mio. zum Zeitpunkt der Einberufung vorhandene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. |
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2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
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3. |
Verfahren für die Stimmabgabe
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4. |
Rechte der Aktionäre Den Aktionären stehen vor und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu (weitere Einzelheiten hierzu finden Sie im Internet unter www.infineon.com/hauptversammlung):
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5. |
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Internetseite; American Depositary Shares Die Informationen und Unterlagen nach § 124a Aktiengesetz können im Internet unter www.infineon.com/hauptversammlung eingesehen und heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende Unterlagen liegen zusätzlich in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten die für sie notwendigen Informationen zur Hauptversammlung von der Citibank, N.A. (Depositary). |
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6. |
Übertragung der Hauptversammlung; Zulassung von Presse und Medien Für Aktionäre der Gesellschaft und ihre Bevollmächtigten wird die Hauptversammlung live im Internet unter www.infineon.com/hauptversammlung übertragen, soweit der Versammlungsleiter eine Übertragung zulässt. Den Online-Zugang zu der Übertragung erhalten Aktionäre durch Eingabe ihrer Aktionärsnummer und des individuellen Zugangscodes. Diese Live-Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz. Die Reden des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Vorstands können bei Zulassung durch den Versammlungsleiter auch von allen sonstigen Interessierten live im Internet verfolgt werden. Sie stehen nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung unter www.infineon.com/hauptversammlung zur Verfügung. Dem Versammlungsleiter obliegt die Zulassung von Vertretern der Presse und der Medien zur Aufnahme sowie zur Übertragung der Hauptversammlung oder Teilen von ihr in Bild und/oder Ton. |
Mit freundlichen Grüßen
Neubiberg, im Januar 2017
Infineon Technologies AG
Der Vorstand