![]() Noxxon Pharma AktiengesellschaftBerlinEinladung zu einer ordentlichen Hauptversammlungam 10. März 2017, um 10.00 Uhr,
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TOP 1: |
Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 und Bericht des Aufsichtsrates Die genannten Unterlagen können ab sofort in den Geschäftsräumen am Sitz der NOXXON Pharma Aktiengesellschaft, Max-Dohrn-Str. 8–10, 10589 Berlin, eingesehen werden. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme zugänglich sein. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. |
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TOP 2: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, hinsichtlich der Entscheidung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2015 amtiert haben, folgende Beschlüsse zu fassen:
Es ist vorgesehen, über die Entlastung der Vorstandsmitglieder einzeln abzustimmen. |
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TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen. |
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TOP 4: |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen. |
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TOP 5: |
Beschlussfassung über Aufhebung Bedingter Kapitalia und korrespondierende Satzungsänderungen sowie über Satzungsänderungen bezüglich der Genehmigten Kapitalia Die bestehenden Bedingten Kapitalia sollen aufgehoben und die Satzung entsprechend geändert werden. Grund hierfür ist, dass kein Bedarf mehr für die Bedingten Kapitalia besteht. Soweit unter den Bedingten Kapitalia Bezugsrechte bzw. Wandlungsrechte ausgegeben wurden, sind diese entweder erloschen oder bereits bedient worden. Die den Bedingten Kapitalia zugrundeliegenden Programme sind geschlossen bzw. die diesen zugrundeliegenden Ermächtigungen der Hauptversammlung zur Ausgabe von Wandlungsrechten sind durch Zeitablauf erloschen, so dass die Begründung neuer Bezugsrechte bzw. Wandlungsrechte, für deren Einlösung die Bedingten Kapitalia erforderlich wären, nicht in Betracht kommt. Darüber hinaus ist das genehmigte Kapital vom 31. März 2011 (Genehmigtes Kapital 2011/1) durch Zeitablauf erloschen. Die entsprechende Satzungsregelung soll gestrichen werden. Schließlich ist die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bezüglich des genehmigten Kapitals vom 17. September 2015 (Genehmigtes Kapital 2015/I) teilweise durch Zeitablauf erloschen. Die korrespondierende Satzungsregelung soll entsprechend angepasst werden. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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TOP 6: |
Sonderbeschluss der Inhaber von Stammaktien: Zustimmung zu den Beschlüssen zu TOP 5 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 7: |
Sonderbeschluss der Inhaber von Vorzugsaktien der Serie A: Zustimmung zu den Beschlüssen zu TOP 5 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 8: |
Sonderbeschluss der Inhaber von Vorzugsaktien der Serie B: Zustimmung zu den Beschlüssen zu TOP 5 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 9: |
Beschlussfassung über sonstige Satzungsänderungen Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates soll von neun auf sechs verringert werden. Weiterhin soll es Änderungen bei der Anzahl der obligatorischen Aufsichtsratssitzungen und bei der Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat geben. Hierfür sind die entsprechenden Satzungsbestimmungen anzupassen. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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TOP 10: |
Sonderbeschluss der Inhaber von Vorzugsaktien der Serie B: Zustimmung zu den Beschlüssen zu TOP 9 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 11: |
Abwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Mit Eintragung der unter TOP 9 Ziffer 1. vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister wird der Aufsichtsrat satzungsgemäß nur noch aus sechs Mitgliedern bestehen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat aber noch sieben Mitglieder an. Daher sollen im Hinblick auf die Verkleinerung des Aufsichtsrates zwei Aufsichtsratsmitglieder abberufen werden. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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TOP 12: |
Wahl von Aufsichtsratsmitglied Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 95 Abs. 1 Satz 1 und 2, 96 Abs. 1 letzte Variante AktG und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung in ihrer aktuellen Fassung aus neun Mitgliedern. Aktuell sind nur sieben Aufsichtsratsmitglieder bestellt. Mit Eintragung der unter TOP 9 zu Ziffer 1. vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister wird der Aufsichtsrat gemäß §§ 95 Abs. 1 Satz 1 und 2, 96 Abs. 1 letzte Variante AktG und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung nur noch aus sechs Mitgliedern bestehen. Infolge der unter TOP 11 vorgeschlagenen Abwahl von zwei amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern werden nach Ablauf der heutigen Hauptversammlung nur noch fünf Aufsichtsratsmitglieder bestellt sein. Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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TOP 13: |
Vergütung des Aufsichtsrates Den Aufsichtsratsmitgliedern soll für die Aufsichtsratstätigkeit in der Gesellschaft keine Vergütung mehr gewährt werden. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach § 17 Abs. 1 der Satzung die Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und die sich spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben, soweit der Vorstand keine kürzere Frist bestimmt oder auf das Erfordernis einer Anmeldung verzichtet. Ist der letzte Anmeldetag am Sitz der Gesellschaft ein Samstag, Sonntag oder gesetzlich anerkannter Feiertag, endet die Anmeldefrist am zeitlich vorhergehenden Werktag. Die Anmeldung muss daher der Gesellschaft in Textform spätestens am 3. März 2017 unter der folgenden Adresse zugehen:
NOXXON Pharma Aktiengesellschaft
z.Hd. Karen Christine Ophoff
Max-Dohrn-Str. 8–10,
10589 Berlin
Telefax: 030 72 62 47 383
E-Mail: kophoff@noxxon.com
Vertreter haben ihre Legitimation durch Vollmacht nachzuweisen. Für die Vollmacht ist Textform erforderlich, es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, an eine Aktionärsvereinigung oder an eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, muss die Vollmacht gemäß § 135 Abs. 1 Satz 3 AktG vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsvertretung verbundene Erklärungen enthalten. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen an folgende Anschrift gerichtet werden:
NOXXON Pharma Aktiengesellschaft
z.Hd. Karen Christine Ophoff
Max-Dohrn-Str. 8–10,
10589 Berlin
Telefax: 030 72 62 47 383
E-Mail: kophoff@noxxon.com
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG nicht berücksichtigt.
Berlin, im Januar 2017
NOXXON Pharma Aktiengesellschaft
– Der Vorstand –