FSV AG
Hoppstädten-Weiersbach
Einberufung der Hauptversammlung
Die FSV AG mit Sitz in 55768 Hoppstädten-Weiersbach, eingetragen beim Amtsgericht Bad Kreuznach unter HRB 201148, lädt ihre Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2017 in die Verwaltung nach 67657 Kaiserslautern in die Brüsseler Straße 1, um 10.00 Uhr ein.
Die Tagesordnung hat folgende Punkte:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats |
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands |
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats |
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5. |
Sonstiges |
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Gemäß § 7 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind oder die Aktien bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen, sofern die Hinterlegung spätestens am achten Tag vor der Versammlung erfolgt und, sofern die Hinterlegung nicht bei der Gesellschaft erfolgt, eine Bescheinigung über die Hinterlegung innerhalb dieser Frist der Gesellschaft eingereicht wird.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Zur Teilnahme und Abstimmung sind auch die bevollmächtigten Vertreter der teilnahme- und stimmausübungsberechtigten Aktionäre befugt. Soweit die Vollmacht nicht ein Kreditinstitut oder einem gleich gestellten Institut, einer Aktionärsvereinigung oder einer nach § 135 Abs. 8 AktG gleich gestellten Person erteilt wird, bedürfen die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform.
Kaiserslautern, 13. April 2017
FSV AG
Der Vorstand