IPO.GO AG – Hauptversammlung 2017

IPO.GO AG

Reichenau

ISIN DE000A0HMWA2, WKN A0HMWA

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre!

Hiermit laden wir Sie herzlich zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 30. August 2017, 10:00 Uhr im Ganter Hotel Mohren, Pirminstr. 141, 78479 Reichenau, ein.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der IPO.GO AG am Sitz der Gesellschaft in 78479 Reichenau, Im Weiler 11 eingesehen werden. Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von 860.957,38 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Sollte die Gesellschaft im laufenden Geschäftsjahr prüfungspflichtig sein, so schlägt der Aufsichtsrat vor, die Dr. Gebhardt + Moritz OHG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

6.

Wahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Die Amtszeit der als Vertreter der Aktionäre gewählten Aufsichtsratsmitglieder, Herr Dieter Hoven, Herr Rolf Domann und Herr Hubert Grün endet mit Ablauf der Hauptversammlung vom 31. August 2017.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher vor, folgende Aktionärsvertreter für die nächste Amtsperiode in den Aufsichtsrat zu wählen:

1.

Herrn Dieter Hoven, Weihergasse 2d, 65203 Wiesbaden, Kaufmann

2.

Herrn Hubert Grün, Bierstadter Str. 32, 65189 Wiesbaden, Kaufmann

3.

Herrn Rolf Dommann, Mülimattweg 2, CH-6317 Oberwil, Financier

Alle vorgeschlagenen Mitglieder bilden ebenfalls den Aufsichtsrat der Private Assets AG, Reichenau, Rolf Dommann ist zugleich Mitglied im Verwaltungsrat der maresano ag in Cham Schweiz, sonst haben sie keine weiteren Mitgliedschaften und Positionen in anderen Aufsichträten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung außerdem vor, gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern folgende Ersatzmitglieder zu bestellen. Sie werden in aufgeführter Reihenfolge Mitglied des Aufsichtsrats, wenn eines der neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, und erlangen die Stellung als Ersatzmitglied zurück, sobald die Hauptversammlung für das weggefallene, durch das Ersatzmitglied ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt.

Florian Bozon, Kaufmann, Kreuzlinger Str. 11, 78462 Konstanz

Florian Bozon hat keine weiteren Mitgliedschaften und Positionen in anderen Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierfür ist ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 09. August 2017 zu beziehen.

Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 23. August 2017 zugehen und zwar bei folgender für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle

IPO.GO AG
c/o quirin bank AG
Kurfürstendamm 119
D-10711 Berlin

Telefax: 030-89021389

E-Mail: hauptversammlungen@quirinbank.de

oder bei der auch für die Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen maßgeblichen unten angegebenen Adresse.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat.

Hinweise zur Bevollmächtigung, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Die Vollmacht ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Schriftformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die IPO.GO AG, Im Weiler 11, 78479 Reichenau zu richten. Ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 16. August 2017 unter vorstehender Adresse eingegangen sind, werden unverzüglich unter der Internetadresse www.ipogo.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 1.540.000,00 und ist eingeteilt in 1.540.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Stückaktie. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigene Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen somit insgesamt 1.540.000 Stimmrechte.

 

Reichenau, im Juni 2017

IPO.GO AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.