Dürener Bauverein Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Dürener Bauverein Aktiengesellschaft

Düren

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der

Dürener Bauverein Aktiengesellschaft
(zuvor firmierend unter: Gemeinnütziger Dürener Bauverein Aktiengesellschaft)
am Mittwoch, den 30. August 2017 – 10.00 Uhr –
im Sitzungszimmer der Geschäftsstelle, Grüngürtel 31, 52351 Düren.

Tagesordnung

1.

Vorlage und Erläuterung des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 367.357,92 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende von 4 %, bezogen auf das Grundkapital in Höhe von EUR 230.081,35, also insgesamt EUR 9.203,25.

b)

Einstellung in Gewinnrücklage: EUR 358.154,67.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RG Graßmann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heinrich-Heine-Str. 13, 52349 Düren, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Dürener Bauverein Aktiengesellschaft, Grüngürtel 31, 52351 Düren, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen in Kopie überlassen:

der Jahresabschluss der Dürener Bauverein Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2016,

der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016,

der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016,

der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Anträge von Aktionären

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126, 127 AktG sind zu richten an:

Dürener Bauverein Aktiengesellschaft
Grüngürtel 31
52351 Düren
oder per Telefax Nr.: 02421/3909711
oder per E-Mail unter: info@bauverein-dn.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG werden wir unverzüglich allen Aktionären zugänglich machen. Dabei werden die bis zum Dienstag, den 15. August 2017, 24.00 Uhr, bei der oben benannten Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unverzüglich allen Aktionären zugänglich machen.

 

Düren, im Juli 2017

Der Vorstand

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