Grillo-Werke Aktiengesellschaft Duisburg – HV 2018

Grillo-Werke Aktiengesellschaft

Duisburg

Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung

am 21. März 2018, 15:00 Uhr,
in Duisburg

Tagesordnung

1.

Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016/2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den sich ergebenden Bilanzgewinn der Grillo-Werke AG von 14.464.436,26 € wie folgt zu verwenden:

a)

zur Ausschüttung einer Dividende von 6 % (1,8 Mio. €) auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 30.000.000,00 €,

b)

den verbleibenden Rest in Höhe von 12.664.436,26 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach § 96 Aktiengesetz in Verbindung mit § 4 Drittelbeteiligungsgesetz von 2004.

Herr Rainer Grillo, Mülheim, und Herr Dr. Matthias L. Wolfgruber, Mühldorf am Inn, scheiden gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Grillo-Werke AG turnusmäßig aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat schlägt ihre Wiederwahl vor. § 7 Abs. 2 definiert die Amtszeit „… bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.“ Die Herren Grillo und Dr. Wolfgruber würden also gewählt bis zur HV im Jahre 2022.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen.

Zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung sind nach § 14 der Satzung nur Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme nicht später als am dritten Tag vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Aktionäre sind an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

 

Duisburg-Hamborn, den 07.02.2018

Der Vorstand

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