E.DIS AG
Fürstenwalde/Spree
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
24. April 2018, um 17:00 Uhr,
in der Hauptverwaltung der E.DIS AG,
Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/Spree
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der E.DIS AG
mit Sitz in Fürstenwalde/Spree
ein.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. |
2. |
Verwendung des Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2017 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 100.000.000,00 € für das Geschäftsjahr 2017 als Dividende auszuschütten. |
3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes der E.DIS AG für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der E.DIS AG für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
II. Ausliegende Unterlagen
Mit dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung liegen in den Geschäftsräumen der E.DIS AG, Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/Spree folgende Unterlagen zur Einsicht durch die Aktionäre aus:
― |
Jahresabschluss der E.DIS AG zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Bericht des Aufsichtsrates |
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen.
III. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Dienstag, dem 17. April 2018, bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben.
Bitte richten Sie Ihre Anmeldung unmittelbar an die
E.DIS AG |
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmachten bedürfen gemäß § 17 Absatz 2 der Satzung – abgesehen von gesetzlichen Sonderfällen – der Textform.
Fürstenwalde/Spree, den 16. März 2018
Der Vorstand