ISRA VISION AG
Darmstadt
Zulassungsbeschluss
Zum regulierten Markt wurden mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)
Stück 8.244
(Euro 8.244,00)
auf den Inhaber lautende Stammaktien
in Form von nennwertlosen Stückaktien
– mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00 –
aus der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage aus genehmigten Kapital
(Genehmigtes Kapital 2018/I) vom Dezember 2018
mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2018
– dauerhaft globalverbrieft –
– ISIN DE000A2TSSM3
bzw. ab Dividendengleichstellung: DE0005488100 –
der
ISRA VISION AG, Darmstadt,
zugelassen.
Frankfurt am Main, 28.01.2019
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
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