Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Bankberatung Organisations- und IT-Beratung für Banken AG Hannover |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur Hauptversammlung | 13.03.2019 |
Bankberatung Organisations- und IT-Beratung für Banken AGHannoverEinladung zur HauptversammlungDie Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der amDonnerstag, den 11. April 2019, um 13:00 Uhrin den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
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I. |
Tagesordnung |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BANKBERATUNG Organisations- und IT-Beratung für Banken AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 Die genannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung können am Geschäftssitz der Gesellschaft eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der BANKBERATUNG Organisations- und IT-Beratung für Banken AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 in Höhe von € 2.841.821,11 wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BEST AUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer der BANKBERATUNG Organisations- und IT-Beratung für Banken AG für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. |
II. |
Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionäre berechtigt. Einer Anmeldung der Aktionäre bedarf es nach § 15 der Satzung nicht. |
Hannover, im März 2019
BANKBERATUNG Organisations- und IT-Beratung für Banken AG
Der Vorstand