Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Andernach |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Dividendenbekanntmachung | 25.03.2019 |
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Eisen- und Hüttenwerke AktiengesellschaftAndernachISIN DE0005658009DividendenbekanntmachungDie ordentliche Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke AG hat am 22. März 2019 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/18 in Höhe von 13.325.782,34 Euro wie folgt zu verwenden:
Die Dividende wird ab dem 27. März 2019 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des auf die Kapitalertragsteuer zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (gesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Banken ausgezahlt. Bei inländischen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn sie ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist. Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2023 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn, eingegangen sein.
Andernach, im März 2019 Eisen- und Hüttenwerke AG Der Vorstand |