MAX21 AG – Veröffentlichung der Beschlussfassung der Hauptversammlung gemäß § 221 Abs. 1 Satz 3 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
MAX21 AG
Weiterstadt
Gesellschaftsbekanntmachungen Veröffentlichung der Beschlussfassung der Hauptversammlung gemäß § 221 Abs. 1 Satz 3 AktG 03.04.2019

MAX21 AG

Weiterstadt

AG Darmstadt, HRB 9397

Veröffentlichung der Beschlussfassung der Hauptversammlung, § 221 Abs. 1 Satz 3 AktG

Die Hauptversammlung vom 14. Juni 2018 hat den Vorstand ermächtigt, Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 6.962.533,00 zu begeben und dabei in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszuschließen,

1.

sofern die Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten gegen Barleistungen begeben werden und so ausgestattet sind, dass ihr Ausgabebetrag ihren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet.

2.

für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben.

3.

soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor ausgegebenen Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang gewähren zu können, wie es ihnen nach Ausübung eines Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Punkt 7 der im Bundesanzeiger vom 8. Mai 2018 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung Bezug genommen.

 

Weiterstadt im März 2019

Der Vorstand

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