Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Tiergarten Grundstücks-Aktiengesellschaft Berlin |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 12.04.2019 |
Tiergarten Grundstücks-AktiengesellschaftBerlin– Wertpapierkennnummer 648 320 –Einladung zur ordentlichen HauptversammlungHiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, dem 21. Mai 2019, um 12:30 Uhr
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1. |
Bericht des Vorstands und Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 nebst Anhängen und Lageberichten sowie den Berichten des Aufsichtsrats |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand
Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat
Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Festsetzung der Vergütung für den Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 jeweils eine jährliche Vergütung von € 1.000,00 zu zahlen. Soweit der Empfänger umsatzsteuerpflichtig ist, ist diese Steuer zusätzlich von der Gesellschaft zu tragen. |
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Bei der Verwahrung von effektiven Stücken kann der Nachweis auch durch die Bestätigung eines Notars oder durch Vorlage der Aktien bei der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft (Anmeldeadresse und Nachweisstelle: Herr Axel Zehrfeld, Vorstand der Tiergarten Grundstücks-AG, Max-Liebermann-Str. 50, 14612 Falkensee, Fax 030- 26 39 17 30 35 07) mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet werden.
Das Stimmrecht der Aktionäre kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die Depot führende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausgeübt werden. Die Erteilung, der Widerruf und/oder der Nachweis der Vollmacht bedürfen der Schriftform, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas Abweichendes bestimmt.
Berlin, im April 2019
Der Vorstand