Schaeffler AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Schaeffler AG
Herzogenaurach
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 25.04.2019

Schaeffler AG

Herzogenaurach

ISIN (Stammaktien): DE000SHA0019 (WKN SHA001)
ISIN (Vorzugsaktien): DE000SHA0159 (WKN SHA015)

Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

Die ordentliche Hauptversammlung der Schaeffler AG vom 24. April 2019 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2018 in Höhe von EUR 499.458.949,24 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,55 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie,
bei 166.000.000 Vorzugsaktien sind das:
EUR 91.300.000,00
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,54 je dividendenberechtigter Stammaktie,
bei 500.000.000 Stammaktien sind das:
EUR 270.000.000,00
Einstellung in die Gewinnrücklage: EUR 138.158.949,24

Die Dividende wird am 29. April 2019 ausgezahlt.

Die Auszahlung erfolgt über die Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Zentrale Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main.

Die Dividende (EUR 0,55) je dividendenberechtigter Vorzugsaktie wird in voller Höhe aus dem laufenden Gewinn geleistet.

Die Dividende (EUR 0,54) je dividendenberechtigter Stammaktie wird in voller Höhe aus dem laufenden Gewinn geleistet.

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375%) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer.

Bei inländischen Aktionären entfällt der Abzug von Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer, wenn sie ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes oder einen Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben. In diesen Fällen wird auch das Steuerguthaben durch das auszahlende Kreditinstitut gutgeschrieben.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Herzogenaurach, im April 2019

Schaeffler AG

Der Vorstand

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