Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Deutsche Börse Aktiengesellschaft Frankfurt am Main |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts | 09.05.2019 |
Deutsche Börse AktiengesellschaftFrankfurt am Main– WKN 581005 / ISIN DE0005810055 –Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG – Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und AndienungsrechtsDurch Beschluss der Hauptversammlung der Deutsche Börse AG vom 8. Mai 2019 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, bis zum 7. Mai 2024 eigene Aktien zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am 25. März 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Deutsche Börse AG. Auf der Grundlage dieser Beschlüsse ist der Vorstand des Weiteren ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wieder zu veräußern und zu anderen Zwecken zu verwenden. Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ergibt sich aus der im Bundesanzeiger vom 25. März 2019 veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Börse AG.
Frankfurt am Main, im Mai 2019 Deutsche Börse Aktiengesellschaft Der Vorstand |