HAMBORNER REIT AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
HAMBORNER REIT AG
Duisburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 10.05.2019

HAMBORNER REIT AG

Duisburg

– ISIN: DE0006013006 // WKN: 601 300 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
– Dividendenbekanntmachung –

Der Vorstand der HAMBORNER REIT AG teilt gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG mit:

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der HAMBORNER REIT AG hat am 7. Mai 2019 beschlossen, für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende in Höhe von EUR 0,46 je Stückaktie auszuschütten.

Die Dividende wird vom 10. Mai 2019 an grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375%) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge sind rechtzeitig an das Bundeszentralamt für Steuern in 53225 Bonn zu richten. Ausländischen Aktionären wird daher empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.

 

Duisburg, im Mai 2019

HAMBORNER REIT AG

Der Vorstand

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