IPO.GO AG i.L. – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
IPO.GO AG
Allensbach
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 16.05.2019

IPO.GO AG i.L.

Allensbach

ISIN DE000A0HMWA2 / WKN A0HMWA

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre!

Hiermit laden wir Sie herzlich zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 27. Juni 2019, 10:30 Uhr in der Notarkanzlei Dr. Stutz & Dr. Sieß, Untere Laube 16, 78462 Konstanz, ein.

Tagesordnung

1.

Anzeige des Abwicklers über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in der Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.

2.

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie Vorlage der Abwicklungs-Eröffnungsbilanz

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der IPO.GO AG i.L. in 78476 Allensbach, Im Bildösch 17 eingesehen werden. Sie stehen auch auf der Website der Gesellschaft zum Download bereit und liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Kopie der genannten Unterlagen.

3.

Feststellung des Jahresabschlusses der werbenden Gesellschaft zum 31.12.2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor wie folgt zu beschließen:

Der vom Abwickler aufgestellte und vom Aufsichtsrat gebilligte Jahresabschluss zum 31.12.2018 wird festgestellt.

4.

Feststellung der Abwicklungs-Eröffnungsbilanz

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor wie folgt zu beschließen:

Die vom Abwickler aufgestellte und vom Aufsichtsrat gebilligte Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 wird festgestellt.

5.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor wie folgt zu beschließen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

6.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor wie folgt zu beschließen:

Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierfür ist ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 06. Juni 2019 zu beziehen.

Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 20. Juni 2019 zugehen und zwar bei folgender, für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle

IPO.GO AG i.L.
c/o Quirin Privatbank AG
– Hauptversammlungen –
Bürgermeister-Smidt-Str. 76
28195 Bremen

Telefax: +49 (0) 421 897 604 44

E-Mail: Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de

oder bei der auch für die Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen maßgeblichen unten angegebenen Adresse.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat.

Hinweise zur Bevollmächtigung, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Die Vollmacht ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Schriftformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die IPO.GO AG i.L., Im Bildösch 17, 78476 Allensbach zu richten. Ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 13. Juni 2019 unter vorstehender Adresse eingegangen sind, werden unverzüglich unter der Internetadresse

www.ipogo.de

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 1.540.000,00 und ist eingeteilt in 1.540.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Stückaktie. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen somit insgesamt 1.540.000 Stimmrechte.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung des Ihrer Aktionärsrechte zu ermöglichen verarbeitet die Gesellschaft auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten. Es werden insbesondere folgende Daten verarbeitet: Vor- und Nachname, Anschrift, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte. Sofern Aktionäre oder deren Vertreter mit der Gesellschaft in Kontakt treten, werden zudem diejenigen personenbezogenen Daten verarbeitet, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (z.B. angegebene Kontaktdaten, E-Mailadressen oder Telefonnummern). In Abhängigkeit vom Einzelfall kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. So können zum Beispiel Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären in der Hauptversammlung verarbeitet werden. Im Fall von zugänglich zu machenden Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs zudem auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Im Übrigen werden personenbezogene Daten den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist das AktG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO.

Zum Zweck der Durchführung der Hauptversammlung werden von der Gesellschaft Dienstleister beauftragt. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung notwendig sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Die personenbezogenen Daten werden von der Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Die Betroffenen haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bzgl. der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung und das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Rechte gegenüber der Gesellschaft können unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@ipogo.de

oder die unten aufgeführten Kontaktdaten der Gesellschaft geltend gemacht werden.

 

Allensbach, im Mai 2019

IPO.GO AG i.L.

Der Abwickler

 

IPO.GO AG i.L.
Im Bildösch 17
D–78476 Allensbach

TEL.: (+49) 07533 / 97211
FAX: (+49) 07533 / 5238

E-MAIL: info@ipogo.de
WEB: http://www.ipogo.de

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