Generali Deutschland AG – Gesellschaftsbekanntmachungen

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Generali Deutschland AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweis auf die Verschmelzung der Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH mit der Generali Deutschland AG gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG 17.05.2019

Generali Deutschland AG

München

Amtsgericht München, HR B 220771

Hinweis auf die Verschmelzung der
Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH mit Sitz in Köln
Amtsgericht Köln, HR B 59309
mit der Generali Deutschland AG
gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Die Generali Deutschland AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das Vermögen der Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH, ihrer 100-prozentigen Tochter-Gesellschaft mit Sitz in Köln, als Ganzes ohne deren Abwicklung zu übernehmen (§ 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG). Der Verschmelzungsvertrag wurde am 14. Mai 2019 ordnungsgemäß und formgerecht abgeschlossen. Da sich das gesamte Stammkapital der übertragenden GmbH in der Hand der übernehmenden Aktiengesellschaft befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss des Anteilsinhabers der übertragenden GmbH nicht erforderlich (§ 62 Abs. 4 S. 1 UmwG). Ferner ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Generali Deutschland AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH nicht erforderlich, weil die Generali Deutschland AG als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH vollständig hält (§ 62 Abs. 1 S. 1 UmwG). Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich (§§ 8 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 UmwG).

Aktionäre der Generali Deutschland AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Generali Deutschland AG erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 UmwG). Die Satzung der Generali Deutschland AG enthält keine abweichenden Festlegungen.

Ab dem 15. Mai 2019 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der Generali Deutschland AG in 81737 München, Adenauerring 11, eine Ausfertigung des Verschmelzungsvertrags, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Generali Deutschland AG und die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre der Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH zur Einsicht durch die Aktionäre der Generali Deutschland AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Generali Deutschland AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

München, im Mai 2019

Generali Deutschland AG

Der Vorstand

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