Symrise AG – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Symrise AG
Holzminden
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG 28.05.2019

Symrise AG

Holzminden

Wertpapier-Kennnummer: SYM999
ISIN: DE000SYM9999

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung
gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Symrise AG hat am 22. Mai 2019 unter Tagesordnungspunkt 7 unter anderem beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2024 einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 1.500.000.000,00 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 15.650.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft („Aktien„) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu Euro 15.650.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen („Anleihebedingungen„) zu gewähren. Die Anleihebedingungen können auch eine Wandlungs- bzw. Optionspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem anderen Zeitpunkt) oder das Recht der Symrise AG vorsehen, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibung, die mit Options- bzw. Wandlungsrechten bzw. Options- bzw. Wandlungspflichten verbunden ist (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung), den Inhabern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft zu gewähren.

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Das Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen (Finanzinstitut) oder einem Konsortium solcher Kredit- bzw. Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den im Beschluss bestimmten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist dem Tagesordnungspunkt 7 der am 10. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung zur Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 zu entnehmen.

Der Ermächtigungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Symrise AG vom 22. Mai 2019 wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim (HRB 200436) hinterlegt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Symrise AG hat am 22. Mai 2019 unter Tagesordnungspunkt 7 zugleich beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 15.650.000,00 durch Ausgabe von bis zu 15.650.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2019) und die Satzung entsprechend zu ändern. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von gegen Barleistung ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus gegen Barleistung ausgegebenen Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum 21. Mai 2024 begeben werden, von ihrem Options- bzw. Wandlungsrecht Gebrauch machen bzw. ihre Verpflichtung zur Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts erfüllen bzw. die Gesellschaft von einem ihr eingeräumten Recht, den Gläubigern von Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren, Gebrauch macht und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist dem Tagesordnungspunkt 7 der am 10. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung zur Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 zu entnehmen.

Das Bedingte Kapital 2019 wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister wirksam.

 

Holzminden, im Mai 2019

Symrise AG

– Der Vorstand –

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