Fleischer-Einkauf Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Fleischer-Einkauf Aktiengesellschaft
Bremen
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 31.05.2019

Fleischer-Einkauf Aktiengesellschaft

Bremen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen Hauptversammlung 2019 ein. Sie findet am Donnerstag, den 11. Juli 2019 um 16.00 Uhr im Hotel „Munte am Stadtwald“, Parkallee 299 in 28213 Bremen, statt.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 614.675,06 insgesamt eine Dividende von EUR 384.000,00 auszuschütten. Dies entspricht einer laufenden Dividende von EUR 3,20 pro Stückaktie und den Rest in Höhe von EUR 230.675,06 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Dividende wird am 19. Juli 2019 ausgezahlt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen in den Aufsichtsrat

Mit Ablauf der Hauptversammlung 2019 endet die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 9 der Satzung in Verbindung mit § 4 Drittelbeteiligungsgesetz (vormals BetrVG 1952) aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung vor:

1.

Herrn Herbert Dohrmann, Bremen, selbstständiger Fleischermeister

2.

Herrn Bernd Schwarze, Bremen, selbstständiger Fleischermeister im Ruhestand

3.

Herrn Frank Hemmerling, Delmenhorst, selbstständiger Fleischermeister

4.

Herrn Anton Wahl, Büdingen, Sprecher des Vorstandes der ZENTRAG eG, Zentralgenossenschaft des europäischen Fleischergewerbes eG

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Wahl der zwei Aufsichtsratmitglieder der Arbeitnehmer hat am 29. April 2019 stattgefunden. Frau Susanne Buchow und Herr Jens Grensemann wurden erneut gewählt.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 16 der Satzung die Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis Montag, den 08. Juli 2019, bei der Gesellschaft eingegangen ist.

Eintrittskarten werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder Bevollmächtigten erteilt.

Weiter bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennimmt. Auch in diesem Fall muss das Formular bis Montag, den 08. Juli 2019 bei der Gesellschaft eingehen.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich.

Der Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und können an die Gesellschaftsadresse übermittelt werden.

Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen in § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG genannten Person richtet sich das Verfahren und die Form der Bevollmächtigung nach deren Regelungen, die bei diesen erfragt werden können.

Anträge und Anfragen

Aktionäre können ihre Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung ausschließlich an die Gesellschaftsadresse: Fleischer-Einkauf AG, Bergener Straße 10, 28307 Bremen, richten. Wir werden zugänglich zu machende Anträge von Aktionären unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.fag-bremen.de/hv

veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 27. Juni 2019 bis 24.00 Uhr bei der oben genannten Adresse eingehenden Anträge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Bremen, den 02. Mai 2019

Der Vorstand

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