Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Fleischer-Einkauf Aktiengesellschaft Bremen |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 31.05.2019 |
Fleischer-Einkauf AktiengesellschaftBremenEinladung zur ordentlichen HauptversammlungHiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen Hauptversammlung 2019 ein. Sie findet am Donnerstag, den 11. Juli 2019 um 16.00 Uhr im Hotel „Munte am Stadtwald“, Parkallee 299 in 28213 Bremen, statt. Tagesordnung
Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 16 der Satzung die Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis Montag, den 08. Juli 2019, bei der Gesellschaft eingegangen ist. Eintrittskarten werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder Bevollmächtigten erteilt. Weiter bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennimmt. Auch in diesem Fall muss das Formular bis Montag, den 08. Juli 2019 bei der Gesellschaft eingehen. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich. Der Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und können an die Gesellschaftsadresse übermittelt werden. Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen in § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG genannten Person richtet sich das Verfahren und die Form der Bevollmächtigung nach deren Regelungen, die bei diesen erfragt werden können. Anträge und Anfragen Aktionäre können ihre Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung ausschließlich an die Gesellschaftsadresse: Fleischer-Einkauf AG, Bergener Straße 10, 28307 Bremen, richten. Wir werden zugänglich zu machende Anträge von Aktionären unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.fag-bremen.de/hvveröffentlichen. Dabei werden die bis zum 27. Juni 2019 bis 24.00 Uhr bei der oben genannten Adresse eingehenden Anträge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Bremen, den 02. Mai 2019 Der Vorstand |