H&K AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
H&K AG
Oberndorf am Neckar
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 31.05.2019

H&K AG

Oberndorf am Neckar

ISIN: DE000A11Q133

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am 12. Juli 2019 um 09:00 Uhr
im Restaurant „Badhaus“ (Veranstaltungssaal)
Neckartal 167, 78628 Rottweil

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die Hauptversammlung hat die folgende

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist daher gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 35.840.310,37 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt.

6.

Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Der Aufsichtsrat der H&K AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziffer 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Das bisherige Aufsichtsratsmitglied, Herr Jean-Christoph Arntz, hat sein Amt mit Wirkung zum 11. April 2019 niedergelegt. Herr Dr. Martin Heiner Sorg ist infolge der Amtsniederlegung von Herrn Arntz durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 29.04.2019 zum Aufsichtsratsmitglied der H&K AG bestellt worden. Herr Dr. Sorg soll nun durch Beschluss der Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden. Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

„Herr Dr. Martin Heiner Sorg, Wirtschaftsprüfer, wohnhaft in Stuttgart, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt, und zwar mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 12. Juli 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.“

Weitere Angaben, Hinweise und Bestimmungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Zum Nachweis reicht ein von einem in- oder ausländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut als depotführendes Institut oder von einem deutschen Notar in Textform auf Deutsch oder Englisch erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes, eine entsprechende Bescheinigung der Gesellschaft oder ein sonstiger, von der Gesellschaft als ausreichend angesehener Nachweis aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tags vor der Hauptversammlung, also auf den 21. Juni 2019 (00:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft schriftlich oder auf elektronischem Wege spätestens bis zum Ablauf des 5. Juli 2019 (24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) unter der nachfolgend genannten Postadresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

H&K AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

An diese Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse sind ebenfalls etwaige Anträge (§ 126 AktG) und Wahlvorschläge (§ 127 AktG) von Aktionären zu richten. Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 27. Juni 2019 (24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) unter der vorgenannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugegangen sind, unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft

https://www.heckler-koch.com

zugänglich machen. Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder auch durch eine Vereinigung von Aktionären wird hingewiesen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachstehende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

H&K AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: heckler-koch@better-orange.de

Wird der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft auf dem Postweg übersandt, wird darum gebeten, dass dieser der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des 11.07.2019 (d.h. 11.07.2019, 24:00 Uhr) zugeht. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax oder per E-Mail ist auch noch am Tag der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte möglich.

Die unter Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen sowie ein Lebenslauf des unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Herrn Dr. Martin Heiner Sorg sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und bis zu deren Ablauf über die Internetseite der Gesellschaft

https://www.heckler-koch.com

zugänglich. Auf Verlangen werden diese Unterlagen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist zu richten an:

H&K AG
Heckler & Koch-Str. 1
78727 Oberndorf
Deutschland
oder Telefax: +49 7423 79-82548

oder: E-Mail: Lisa.Stark@heckler-koch-de.com

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Die H&K AG verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, die Bankverbindung bzw. Art des Depots des Aktionärs und Nummer der Eintrittskarte; ggf. Vor- und Nachname sowie Anschrift eines von einem Aktionär benannten Bevollmächtigten oder einer Begleitperson des Aktionärs in der Hauptversammlung). Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank die Daten an die Gesellschaft. Sofern Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder Bevollmächtigten angegebenen Kontaktdaten wie z.B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft auch Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten in der Hauptversammlung.

Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die H&K AG, Heckler & Koch-Str. 1, 78727 Oberndorf a.N. Die Datenverarbeitung dient dem Zweck, den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung sowie zur Ermöglichung der Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Empfänger

Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene externe Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Zudem werden personenbezogene Daten den Aktionären und Bevollmächtigten in der Hauptversammlung über das zugänglich zu machende Teilnehmerverzeichnis zur Verfügung gestellt.

Speicherdauer

Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten, solange dies für die vorstehend beschriebenen Zwecke erforderlich ist, soweit nicht gesetzliche Vorschriften zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen von gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten erforderlich ist.

Betroffenenrechte

Sie haben nach Kap. III der DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht sowie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und ein Recht auf Datenübertragung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie der Verarbeitung außerdem widersprechen. Diese Rechte können Sie über die nachstehend genannten Kontaktdaten geltend machen. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

H&K AG
Datenschutz
Heckler & Koch-Str. 1
78727 Oberndorf
Deutschland
E-Mail: datenschutz@heckler-koch-de.com

 

Oberndorf a.N., im Mai 2019

H&K AG

Der Vorstand

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