IVU Traffic Technologies AG
Berlin
WKN 744850
ISIN DE0007448508
Mitteilung nach § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG – Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Veräußerung
Die Hauptversammlung der IVU Traffic Technologies AG hat am 29. Mai 2019 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 28. Mai 2024 Aktien der Gesellschaft zu jedem nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 16. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlags der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 9 zu erwerben. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die von der Gesellschaft erworbenen, eigenen Aktien ist nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 16. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlags der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 9 ausgeschlossen.
Berlin, im Juni 2019
IVU Traffic Technologies AG
Der Vorstand
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