Raiffeisen Lippe-Weser Aktiengesellschaft – Mitteilungen über Bezugsrechte

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Raiffeisen Lippe-Weser Aktiengesellschaft
Lage
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilungen über Bezugsrechte 27.06.2019

Raiffeisen Lippe-Weser Aktiengesellschaft

Lage

An die Aktionäre
der Raiffeisen Lippe-Weser Aktiengesellschaft, Lage

Die ordentliche Jahreshauptversammlung der Raiffeisen Lippe-Weser Aktiengesellschaft (nachfolgend RLW genannt) vom 3. Juni 2019 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 9.821.552,00 € um bis zum € 1.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 468.750 neuen, auf den Namen lautenden vinkulierten Stückaktien im Nennbetrag von je 3,20 € gegen Bareinlagen zu erhöhen.

Die neuen Aktien werden zum Betrag von € 4,40 je Aktie ausgegeben. Die neuen Aktien sind ab Beginn des Jahres, in welchem sie gezeichnet werden (einschließlich), dividendenberechtigt.

Die neuen Aktien werden den Aktionären in dem Verhältnis zum Bezug angeboten, in welchem die einzelnen Aktionäre bereits am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet vier Wochen nach der Bekanntgabe des Bezugsangebotes im elektronischen Bundesanzeiger.

Die nachfolgende Bezugsaufforderung erfolgt unter dem Vorbehalt der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses im Handelsregister.

Die Gesellschaft fordert ihre Aktionäre auf, ihre Bezugsrechte auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Kapitalerhöhung innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Veröffentlichung dieses Bezugsangebotes im elektronischen Bundesanzeiger bei der Raiffeisen Lippe-Weser Aktiengesellschaft, Heidensche Straße 73, 32791 Lage, während der üblichen Büroöffnungszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen.

Nach Ablauf der Bezugsfrist von den Aktionären nicht gezeichnete Aktien können bis zum 31. Dez. 2023 (einschließlich) zu Bedingungen, welche der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festlegt, von Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und von Dritten gezeichnet und bezogen werden.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird insoweit ungültig, als die neuen Aktien nicht bis zum Ablauf des 31. Dez. 2023 gezeichnet sind. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gilt dann nur in dem Umfang, in welchem bis zum Ablauf des 31. Dez. 2023 neue Aktien gezeichnet worden sind.

 

Lage, den 24.06.2019

Der Vorstand

Siegbert Jäger                Heinz-Walter Niedertopp

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