Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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CytoTools AG Darmstadt |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Berichtigung der Veröffentlichung vom 01.07.2019 |
08.07.2019 |
CytoTools AGDarmstadtISIN DE000A0KFRJ1WKN A0KFRJIn die am 01.07.2019 im Bundesanzeiger veröffentlichte Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 9. August 2019 hat sich versehentlich bei der Nennung der Adresse für den Eingang von Gegenanträgen gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz und Wahlvorschlägen von Aktionären gemäß § 127 Aktiengesetz ein Fehler eingeschlichen. Richtigerweise muss es unter der Überschrift „Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären“ wie folgt lauten: „Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 Aktiengesetz sind im Original, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens 25. Juli 2019, 24:00 Uhr, ausschließlich zu übersenden an: CytoTools AG Ordnungsgemäße Anträge einschließlich etwaiger Begründung und Wahlvorschläge, die der jeweilige Aktionär bis zum 25. Juli, 24:00 Uhr, an die vorstehend genannte Adresse übersandt hat und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter www.cytotools.deunter der Rubrik „Investoren“ und dort unter „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht.“
Darmstadt, im Juli 2019 CytoTools AG Der Vorstand |