euromicron AG – Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
euromicron AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts 12.07.2019

euromicron AG

Frankfurt am Main

WKN A1K030
ISIN DE000A1K0300

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

1.

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG betreffend die Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts

Der Vorstand der euromicron AG hat am 10. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von gegenwärtig EUR 18.347.554,88 um EUR 1.834.753,72 auf EUR 20.182.308,60 durch Ausgabe von 717.639 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je rund EUR 2,56 unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre (die „Privatplazierungsaktien“) gegen Bareinlage zu erhöhen (die „Privatplazierungskapitalerhöhung“). Zu diesem Zwecke wird das Genehmigte Kapital 2018 (§ 5 Absatz 4 der Satzung) in Höhe von EUR 1.834.753,72 ausgenutzt. Die Privatplazierungsaktien sind ab dem 1. Januar 2019 gewinnberechtigt.

Die Gesellschaft erwartet, dass die Privatplazierungskapitalerhöhung voraussichtlich am 11. Juli 2019 in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt unter HRB 45562 eingetragen wird.

2.

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG betreffend die Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Gewährung von Bezugsrechten

Zudem hat der Vorstand der euromicron AG am 10. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 20.182.308,60 (nach Eintragung der Privatplazierungskapitalerhöhung) um bis zu EUR 5.504.266,28 auf bis zu EUR 25.686.754,88 durch Ausgabe von bis zu 2.152.919 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je rund EUR 2,56 mit Bezugsrecht der Aktionäre (die „Bezugsrechtsaktien“) gegen Bareinlage zu erhöhen (die „Bezugsrechtskapitalerhöhung“). Zu diesem Zwecke wird das Genehmigte Kapital 2018 (§ 5 Absatz 4 der Satzung) in Höhe von bis zu EUR 5.504.266,28 ausgenutzt. Für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, wird das Bezugsrecht ausgeschlossen. Die Bezugsrechtsaktien sind ab dem 1. Januar 2019 gewinnberechtigt.

Die Gesellschaft beabsichtigt, das Bezugsangebot Ende Juli 2019 im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und eine Bezugsfrist von zwei (2) Wochen festzulegen. Die Gesellschaft erwartet, dass die Bezugsrechtskapitalerhöhung voraussichtlich im August 2019 in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt unter HRB 45562 eingetragen wird.

 

Frankfurt, im Juli 2019

euromicron AG

Der Vorstand

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