Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Arn. Georg Aktiengesellschaft Neuwied |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 | 18.07.2019 |
Arn. Georg AktiengesellschaftNeuwiedInternational Securities Identification Number (ISIN): DE 0005865505
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Arn. Georg Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes am 26. Juni 2019 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die vorgelegten Unterlagen werden in der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat und den Vorstand näher erläutert. Die Unterlagen können durch die Aktionäre ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft (Hofgründchen 66-70, 56564 Neuwied) während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Arn. Georg Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 349.453,72, bestehend aus dem Gewinnvortrag (EUR 305.242,93), dem Jahresüberschuss aus 2018 (EUR 62.603,09) abzüglich der Einstellung in die Gewinnrücklage (gesetzliche Rücklage in Höhe von EUR 18.392,30) in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dornbach GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft, Anton-Jordan-Str. 1, 56070 Koblenz, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Arn. Georg Aktiengesellschaft und der AGO Energietechnik GmbH Die Arn. Georg Aktiengesellschaft als herrschendes Unternehmen und die AGO Energietechnik GmbH mit Sitz in Neuwied als abhängige Gesellschaft haben am 02. Januar 2019 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, mit dem die AGO Energietechnik GmbH die Leitung ihrer Gesellschaft der Arn. Georg Aktiengesellschaft unterstellt und sich verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an die Arn. Georg Aktiengesellschaft abzuführen. Die AGO Energietechnik GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Arn. Georg Aktiengesellschaft. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird nur mit Zustimmung der Hauptversammlung der Arn. Georg Aktiengesellschaft und der Gesellschafterversammlung der AGO Energietechnik GmbH wirksam. Der Gesellschafterversammlung der AGO Energietechnik GmbH wird der Vertrag ebenfalls zur Beschlussfassung über eine Zustimmung vorgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Arn. Georg Aktiengesellschaft und der AGO Energietechnik GmbH, der am 02. Januar 2019 geschlossen wurde, zuzustimmen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut:
zwischen der Arn. Georg Aktiengesellschaft im nachfolgenden AG genannt und der AGO Energietechnik GmbH im nachfolgenden AET genannt.
Die AET unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der AG. Die AG ist demgemäß berechtigt, der Geschäftsführung der AET hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Die Geschäftsführung der AET ist verpflichtet, die Weisungen zu befolgen. Das Weisungsrecht erstreckt sich nicht darauf, diesen Vertrag zu ändern, aufrecht zu erhalten oder zu beenden.
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Neuwied, 02. Januar 2019
Arn. Georg Aktiengesellschaft
Sándor Györy Vorstand |
ppa. Thomas Sprengart Prokurist |
AGO Energietechnik GmbH
Sándor Györy
Geschäftsführer“
Der Vorstand der Arn. Georg Aktiengesellschaft und die Geschäftsführung der AGO Energietechnik GmbH haben gemäß § 293a AktG einen gemeinsamen Bericht erstattet, in dem der Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages und der Vertrag im Einzelnen rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet werden.
Die folgenden Unterlagen liegen ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Arn. Georg Aktiengesellschaft, Hofgründchen 66-70, 56564 Neuwied, zur Einsicht der Aktionäre aus:
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der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Arn. Georg Aktiengesellschaft, Neuwied, und der AGO Energietechnik GmbH, Neuwied, vom 02. Januar 2019 |
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die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre der Arn. Georg Aktiengesellschaft, Neuwied |
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die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre der AGO Energietechnik GmbH, Neuwied |
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der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstandes der Arn. Georg Aktiengesellschaft, Neuwied, und der Geschäftsführung der AGO Energietechnik GmbH, Neuwied |
Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 30. August 2019 ausliegen.
Eine Prüfung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages durch einen Vertragsprüfer ist in entsprechender Anwendung des § 293b Abs. 1 letzter Halbsatz AktG entbehrlich, weil sich das gesamte Stammkapital der AGO Energietechnik GmbH in der Hand der Arn. Georg Aktiengesellschaft befindet. Sie wird auch nicht freiwillig durchgeführt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis Freitag, 23. August 2019, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse anmelden:
Arn. Georg Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 21027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung (Freitag, 09. August 2019, 00:00 Uhr) beziehen. Er ist durch Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts in Textform zu erbringen. Die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Wir weisen darauf hin, dass Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen können.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu senden:
per Post an:
Arn. Georg Aktiengesellschaft
Vorstand
Hofgründchen 66-70
56564 Neuwied
Rechtzeitig eingegangene Anträge und Wahlvorschläge im Sinne der §§ 126, 127 AktG werden den anderen Aktionären gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich gemacht.
Neuwied, im Juli 2019
Arn. Georg Aktiengesellschaft
Der Vorstand