RIPAG Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
RIPAG Aktiengesellschaft
Remscheid
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 19.07.2019

RIPAG Aktiengesellschaft

Remscheid

Wertpapierkennnummer A0H1KF / ISIN DE000A0H1KF3

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am 29.08.2019 um 9.30 Uhr im Schützenhaus Remscheid, Schützenplatz 1, 42853 Remscheid, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Anhangs für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Zu Tagesordnungspunkt 1 findet keine Abstimmung statt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Vergütung für das Jahr 2018 zu beschließen:

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beträgt EUR 5.000,00 zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer. Die Aufteilung der Vergütung regelt der Aufsichtsrat intern unter Wahrung der Regelung des § 10 Ziff. 1 der Satzung.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 22.08.2019 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse:

GFEI Aktiengesellschaft
c/o RIPAG AG
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 (0)511 – 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen.

Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 08.08.2019 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 22.08.2019 zugehen.

Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien weiterhin frei verfügen.

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

GFEI Aktiengesellschaft, c/o RIPAG AG
Ostergrube 11, 30559 Hannover
Fax: +49 (0)511 – 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

Bis zum Ablauf des 14.08.2019 unter vorstehender Adresse ordnungsgemäß eingegangene mitteilungspflichtige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse

www.ripag.de

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene Anträge werden für eine Veröffentlichung nicht berücksichtigt.

Unterlagen

Der Jahresabschluss 2018 mit dem Anhang und der Bericht des Aufsichtsrates können während der üblichen Geschäftszeiten ausschließlich bei der RIPAG AG, Zweigertstraße 43, 45130 Essen, eingesehen werden.

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen an den Vorstand richten möchten, können diese Fragen selbstverständlich schon vor der Hauptversammlung schriftlich, per Fax oder per E-Mail

GFEI Aktiengesellschaft, c/o RIPAG AG
Ostergrube 11, 30559 Hannover
Fax: +49 (0)511 – 47402319
E-Mail: hv@gfei.de
ankündigen.

Dies wird eine schnelle Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung erleichtern.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter:

http://www.ripag.de/datenschutz

 

Essen, im Juli 2019

RIPAG Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

TAGS:
Comments are closed.