Luyanta AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Luyanta AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 24.07.2019

Luyanta AG

München

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre
zu der am Freitag, den 30. August 2019, 9:00 Uhr,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung
in der Kanzlei Landgraf Schneider Rechtsanwälte, PartG,
Zeppelinallee 21, 60325 Frankfurt, ein.

Tagesordnung

1.

Barkapitalerhöhung

a.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß § 182 AktG von Euro 250.000,– um bis zu Euro 750.000,- auf bis zu Euro 1.000.000,- durch Ausgabe von bis zu 750.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag zu einem Ausgabebetrag von Euro 1,– je Aktie gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie ausgegeben. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.

b.

Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1 : 3 zum Bezug angeboten. Das Bezugsangebot kann binnen einer Frist von 10 Tagen nach Bekanntgabe des Bezugsangebotes angenommen werden.

c.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

d.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats je nach Umfang die Satzung an die durchgeführte Kapitalerhöhung entsprechend anzupassen.

2.

Sachkapitalerhöhung

a.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß §§ 183, 27, 33 AktG von Euro 1.000.000,– um bis zu Euro 2.200.000,- auf bis zu Euro 3.200.000,- durch Ausgabe von bis zu 2.200.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag zu einem Ausgabebetrag von Euro 1,– je Aktie gegen Sacheinlagen erhöht. Die neuen Aktien werden mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von bis zu Euro 2.200.000,- ausgegeben. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.

b.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie der Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der neuen Aktien, festzulegen.

c.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats je nach Umfang die Satzung an die durchgeführte Kapitalerhöhung entsprechend anzupassen.

d.

Auf die hiernach bis zu 2.200.000 gezeichneten Aktien erbringen die Zeichner Sacheinlagen dergestalt, dass sie sämtliche Geschäftsanteile an der Steammoor Holdings Ltd, eingetragen im Ministry of Energy, Commerce and Industry Department of Registrar of Companies and Official Receiver Nicosia, Registernummer HE394634, mit der Geschäftsanschrift 25 Martiou, 27, 1st Floor / Office 106, Egkomi, 2408 Nicosia, Zypern.

e.

Soweit der Einbringungswert der vorgenannten Geschäftsanteile den Ausgabebetrag von EUR 2.200.000,– der hierfür gewährten bis zu 2.200.000 Aktien übersteigt, ist die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft einzustellen.

3.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Absatz 1 sechster Fall Aktiengesetz und § 101 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Es wird vorgeschlagen folgende Personen für eine Amtszeit von fünf Jahren zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen:

a.)

Herr Jacques Brandenburger, geboren am 31. Oktober 1961, wohnhaft: Berlin, Finanzberater

b.)

Joachim Kihlgren, geboren am 22. März 1967, wohnhaft: Tersefanou, Zypern, Unternehmer

c.)

Herr Ivars Godmanis, geboren am 27.11.1951, wohnhaft: Riga, Litauen, Unternehmer

Weder Herr Brandenburger noch Herr Kihlgren oder Herr Godmanis sind Mitglied anderer gesetzlich zu bildender inländischer Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- oder ausländischer Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2019

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2019 Herrn Diplom Kaufmann, Jörg Geißelmaier, Wirtschaftsprüfer, für das Geschäftsjahr 2019 zum Jahresabschlussprüfer zu wählen.

Luyanta AG

Der Vorstand

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 22. August 2019, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als Berechtigungsnachweis ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilbesitzes durch ein depotführendes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erbringen. Der Nachweis des Anteilbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 7. August 2019, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung bis spätestens 22. August 2019, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend aufgeführten Adresse zugehen:

Luyanta AG
c/o Landgraf Schneider Rechtsanwälte PartG
Zeppelinallee 21
60325 Frankfurt

Im Verhältnis zur Luyanta AG gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.

Anzahl Aktien, Stimmrechte und Stimmrechtsvertretung

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Luyanta AG bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Abweichende Formerfordernisse können sich im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen ergeben. Gemäß § 135 Aktiengesetz müssen die dort genannten Personen die Vollmacht nachprüfbar festhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Formulare für die Erteilung einer Vollmacht können bei der Gesellschaft angefordert werden.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 Aktiengesetz sind im Original, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens 15. August 2019, 24:00 Uhr, ausschließlich zu übersenden an:

Luyanta AG
Investor Relations HV 2019
c/o Landgraf Schneider Rechtsanwälte PartG
Zeppelinallee 21
60325 Frankfurt

Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen werden. Ordnungsgemäße Anträge und Wahlvorschläge, die der jeweilige Aktionär bis zum 15. August 2019, 24:00 Uhr, an die vorstehend genannte Adresse übersandt hat und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter

www.jjauto.site

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht.

 

München, im Juli 2019

Luyanta AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.