DB Fernverkehr AG – Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
DB Fernverkehr Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates 07.08.2019

DB Fernverkehr AG

Frankfurt am Main

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates

Bei der DB Fernverkehr AG ist derzeit ein Aufsichtsrat mit 16 Mitgliedern gebildet.

Da die DB Fernverkehr AG künftig regelmäßig mehr als 20.000 Mitarbeiter beschäftigen wird, ist der Vorstand der Ansicht, dass bei der Gesellschaft ein Aufsichtsrat nach Maßgabe der §§ 1 Abs. 1, 6, und 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG einzurichten ist.

Der Aufsichtsrat wird gemäß den vorgenannten Bestimmungen künftig aus 20 Aufsichtsratsmitgliedern, je 10 Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner sowie 10 Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer bestehen.

Der Aufsichtsrat wird künftig nach diesen Vorschriften zusammengesetzt, wenn nicht nach § 98 Abs. 2 AktG Antragsberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht, das Landgericht Frankfurt am Main, anrufen.

 

Frankfurt am Main , im August 2019

DB Fernverkehr AG

Der Vorstand

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