ANT Applied New Technologies Aktiengesellschaft – Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ANT Applied New Technologies Aktiengesellschaft
Lübeck
Gesellschaftsbekanntmachungen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts 14.08.2019

ANT Applied New Technologies Aktiengesellschaft

Lübeck

Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Nach § 4 Abs. 4 der Satzung der ANT Applied New Technologies Aktiengesellschaft mit Sitz in Lübeck (AG Lübeck, HRB 4730 HL (nachfolgend als die „Gesellschaft“ bezeichnet) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 24.09.2023 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von jeweils einem Euro gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 300.000,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien sind gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand hat am 05.08.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 06.08.2019 beschlossen:

Das Grundkapital der Gesellschaft, auf das keine Einlagen ausstehen, wird von derzeit EUR 1.390.000 um bis zu EUR 139.000 auf bis zu EUR 1.529.000 durch Ausgabe von bis zu 139.000 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von jeweils einem Euro gegen Bareinlagen erhöht. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 10,00 (in Worten: zehn Euro) je Aktie. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2019 gewinnberechtigt.

Die Bareinlagen (= Nennbetrag der Aktien) sind sofort nach Zeichnung in voller Höhe zur Einzahlung fällig und auf folgendes Konto der Gesellschaft bei der Deutschen Bank einzuzahlen: IBAN: DE18 2307 0700 0895 0099 02

Das Aufgeld ist sofort nach Zeichnung in voller Höhe zur Einzahlung fällig und auf folgendes Konto der Gesellschaft bei der Deutschen Bank einzuzahlen: IBAN: DE18 2307 0700 0895 0099 00

Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis von 1:10 zum unmittelbaren Bezug angeboten. Jeder Aktionär ist somit berechtigt, für 10 alte Aktien 1 neue Aktie zu zeichnen und zu beziehen.

Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihr Bezugsrecht in der Zeit von drei Wochen nach dieser Bekanntgabe im elektronischen Bundesanzeiger bei der Gesellschaft, zu Händen des Vorstands, Anschrift: Hinter den Kirschkaten 32, 23560 Lübeck, auszuüben. Das Bezugsrecht kann auch teilweise ausgeübt werden.

Die Bezugsrechtsaufforderung und die Zeichnung durch die Aktionäre werden unverbindlich, wenn nicht spätestens bis zum 15.09.2019 mindestens 100.000 neue Aktien gezeichnet werden und wenn nicht spätestens bis zum 31.12.2019 die (zumindest teilweise) Durchführung dieser Kapitalerhöhung mit einer Erhöhung des Grundkapitals um mindestens EUR 100.000 in das Handelsregister eingetragen ist.

 

Lübeck, den 09.08.2019

ANT Applied New Technologies Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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