HW Verwaltungs AG – Bezugsangebot

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
HW Verwaltungs AG
Halberstadt
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsangebot 06.09.2019

HW Verwaltungs AG

Halberstadt

Amtsgericht Stendal, HRB 20884

Bezugsangebot (Bekanntmachung nach § 203 AktG i.V.m. § 186 Abs. 2 AktG)

Nachstehendes Angebot richtet sich ausschließlich an Personen, die bereits
Aktionär der HW Verwaltungs AG sind.

Durch Beschluss der Hauptversammlung der HW Verwaltungs AG vom 11. Oktober 2017 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 30. September 2022 einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu nominal EUR 750.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 gegen Bareinlagen zu erhöhen. Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Eintragung der Ermächtigung ins Handelsregister erfolgte am 24. Oktober 2017.

Die außerordentliche Hauptversammlung der HW Verwaltungs AG hat am 03. September 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung zur Deckung von Bilanzverlusten sowie durch Einziehung eigener Aktien auf 52.200,00 Euro, eingeteilt in 52.200 auf den Namen lautende Nennbetragsaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00, herabzusetzen.

Im Anschluss hieran hat der Vorstand ebenfalls am 03. September 2019 beschlossen, die Ermächtigung vom 11. Oktober 2017 auszunutzen und das herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 208.800,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 208.800 neuen, auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der Ausgabebetrag entspricht dem Nennbetrag der Aktien, beträgt also EUR 1,00 je Aktie. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 03. September 2019 dem Beschluss des Vorstandes über die Durchführung der Kapitalerhöhung zugestimmt.

Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 1:4 zum Bezug angeboten. Auf je eine bereits gehaltene Aktie im Nennbetrag von EUR 1,00 kann jeder Aktionär bis zu vier neue, auf den Namen lautende Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 gegen Zahlung des Ausgabepreises von EUR 1,00 je Aktie zeichnen und beziehen. Darüber hinaus kann jeder Aktionär über sein Bezugsrecht hinaus die nicht von Aktionären gezeichneten Aktien zu den genannten Ausgabebedingungen zeichnen und beziehen („Überbezug“). Sollte die Summe der Bezugswünsche im Rahmen des Überbezugs die Anzahl der zur Verfügung stehenden Aktien übersteigen, erfolgt die Zuteilung dieser Aktien anteilig im Verhältnis der bei Ausübung des Bezugsrechts gezeichneten Aktien. Als Nachweis der Bezugsberechtigung gilt der Stand des Aktienregisters am 22. Mai 2019.

Zur Ausübung des Bezugsrechts auf neue Aktien (einschließlich des Überbezugs) bitten wir interessierte Aktionäre bis spätestens zum

20. September 2019, 24:00 Uhr

1.

das bei der Gesellschaft erhältliche Formular des Zeichnungsscheins vollständig auszufüllen und im Original in zweifacher Ausfertigung bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) an die Gesellschaft HW Verwaltungs AG, Am Bahndamm 6, 38820 Halberstadt zu übersenden, und

2.

den Ausgabebetrag (einschließlich des Ausgabebetrages für die im Rahmen des Überbezugs gezeichneten Aktien) auf folgendes Konto der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs) zu überweisen:

Bethmann Bank AG
DE98 5012 0383 0002 5655 05
DELBDE33XXX

Zeichnungswünsche werden nicht berücksichtigt, wenn das Formular nicht vollständig ausgefüllt ist oder der Geldbetrag nicht rechtzeitig auf dem oben genannten Konto der Gesellschaft eingegangen ist.

Soweit im Rahmen des Überbezugs nicht alle Zeichnungswünsche berücksichtigt werden können, wird die Gesellschaft nicht benötigte Gelder erstatten.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 29. Februar 2020 in das Handelsregister eingetragen wird.

 

Halberstadt, den 04. September 2019

HW Verwaltungs AG

Der Vorstand

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